Planungsmaßnahmen für den Radverkehr

Begründung/Erläuterung:

Eine „Stärkung des Radverkehrs in Verbindung mit dem Aktionsplan 2023 „Nachhaltig und innovativ mobil in Stuttgart“ (GRDrs 578/2023) hat die Verwaltungsspitze nicht in ihre Vorschlagsliste (sogenannte grüne Liste) aufgenommen. Dabei ist die Stärkung des Radverkehrs im Sinne der dringend notwendigen Mobilitätswende unabdingbar. Dabei sind die Planungsmaßnahmen für den Radverkehr dringend zu finanzieren.

Unabhängig davon ist die dauerhafte Erhöhung der Ausgaben für den Radverkehr (40 € pro Einwohner:in pro Jahr), wie sie auf Seite 81 der Roten Liste zu finden ist ebenfalls mit Verweis auf GRDrs 578/2023 zu realisieren, wie wir in Antrag „Radentscheid: Den Fahrradetat endlich auf 40 Euro pro Einwohner:in und Jahr erhöhen!“ gefordert haben.

Wir beantragen:

  1. Planungsmaßnahmen für den Radverkehr: Sach- und Personalaufwendungen in Höhe von 2,692 Mio. € nach GRDrs 578/2023

 Kosten: 2024: 882 000€ // 2025: 1,015 Mio. Euro // 2026: 265 000 € // 2027: 265 000 € // 2028: 265 000 €