Privatjets: Deutlich erhöhte Start- und Landgebühren und Umbau des Flughafens weg vom Fliegen

Begründung/Erläuterung:

Bereits im Zuge der Beratungen zum Doppelhaushalt 2022/2023 hatten wir uns mit „Deckungsvorschlag: Flughafen Stuttgart soll für Flugbewegungen von Privatjets Sondernutzungsgebühr erheben“ (Antrag Nr.  990/2021) in die Debatte um Privatjets eingemischt. In der Antwort der Verwaltung (GRDrs 1189/2021) war zu lesen, dass nach Gemäß §19b (1) Luftverkehrsgesetz nur genehmigungsfähig sind, wenn sie „wenn die Entgelte in der Entgeltordnung nach geeigneten, objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien geregelt sind.“. Eine zusätzliche, deutlich erhöhte Start- und Landegebühr für Privatjets wäre nach diesen Kriterien problemlos zu argumentieren und durchzusetzen: Personen, die in Privatjets fliegen, verursachen (verglichen mit Linienfliegern) einen drastisch höheren CO2-Fußabdruck. Dadurch wiederum entstehen enorme Schäden am Weltklima. Diese wiederum müssten sich in den Start- und Landegebühren widerspiegeln. Es ist davon auszugehen, dass diejenigen, die glauben, in Privatjets unterwegs sein zu müssen, die erhöhten Gebühren bezahlen können.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Start- und Landegebühren werden von der Verwaltung (GRDrs 1189/2021) wie folgt aufgelistet:

 

„Insbesondere ist zu gewährleisten, dass:

  1. die zu entgeltenden Dienstleistungen und Infrastrukturen klar bestimmt sind,
  2. die Berechnung der Entgelte kostenbezogen erfolgt und im Voraus festgelegt ist,
  3. allen Flugplatznutzern in gleicher Weise Zugang zu den Dienstleistungen und Infrastrukturen des Verkehrsflughafens oder Verkehrslandeplatzes gewährt wird,
  4. den Flugplatznutzern nicht ohne sachlichen Grund Entgelte in unterschiedlicher Höhe auferlegt werden.“

Im Fall der Privatjets wären deutlich erhöhte Entgelte für Starts und Landungen kostenbezogen, weil die durch Privatjets erheblich größeren CO2- Ausstöße und die damit verbundenen Klimafolgekosten objektiv und transparent kalkulierbar sind. Von daher sind auch die sachlichen Gründe für eine unterschiedliche Höhe der Start- und Landegebühren für Privatjets gegeben. Neben dem „gewichtsbezogenen Entgelt“ und einem „lärmorientiertes Basisentgelt“ wäre also lediglich ein „klimazerstörungsbezogenes Entgelt“ hinzuzufügen. So lange ein Start- und Landeverbot für Privatjets nicht umsetzbar ist, wollen wir zumindest deutlich erhöhte Start- und Landegebühren für diese klimazerstörerische Mobilitätsform.

Der Klimawandel schreitet voran – ein Flughafen in der Lage und in der Größe von Stuttgart hat keine Zukunft. Deshalb muss jetzt mit Planungen begonnen werden, wie eine Nachnutzung des Flughafengeländes aussehen könnte.

Wir beantragen:

  1. Sofortmaßnahme deutlich erhöhte Start- und Landegebühren für Privatjets auf dem Stuttgarter Flughafen.
  2. Eine Studie zum Umbau des Flughafens in eine Anschlussverwendung (dauerhaft leistbarer Mietwohnraum, soziale Einrichtungen wie Schulen, KITAS, Spielpätze, Übungsflächen für die Feuerwehr, urbane Landwirtschaft usw.) beauftragen, um einen Ausweg aus dieser klimaschädlichen Einrichtung zu finden.