Fortlaufende Aktualisierung und Weiterentwicklung der Energieleitplanung

Begründung/Erläuterung:

Fortlaufende Aktualisierung und Weiterentwicklung der Energieleitplanung (inkl. kommunaler Wärmeplanung entsprechend KSG Land BW)

Für die Weiterentwicklung der städtischen Energieleitplanung ist es notwendig stetig neue Daten zu beschaffen, um den festgelegten Zielpfad zu kontrollieren und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen oder mit weiteren Maßnahmen zu verstärken. Auch durch Befragungen der Bürger:innen wird die Datenlage weiter aktualisiert und die Zielplanung validiert. Zudem werden Mittel benötigt, um die Kosten der Wärmeplanungstools zu decken, bestehende Gutachten fortzuschreiben und neue zusätzliche Gutachten in Auftrag zu geben. Die vom Land BW geforderte „kommunale Wärmeplanung“ ist alle 7 Jahren fortzuschreiben. Dieser Rhythmus ist allerdings im Hinblick auf das Zieljahr 2035 bei weitem nicht ausreichend, um rechtzeitig nachsteuern zu können, sollte die Entwicklung nicht dem Zielpfad entsprechen. Daher ist für Stuttgart eine Fortschreibung spätestens alle 2 Jahre vorgesehen. Um dies zu gewährleisten sind die oben genannten Aufgaben fortlaufend zu bearbeiten. Hierfür sind 85.000 Euro im Jahr 2024 und 75.000 Euro im Jahr 2025 erforderlich. Davon sind pro Jahr jeweils 25.000 Euro für Planungstools, 40.000 Euro für Gutachten und 5.000 Euro für Datenbeschaffung erforderlich. Außerdem sind für begleitende Befragungen 15.000 Euro in 2024 und 5.000 Euro in 2025 notwendig.

Darüber hinaus ist es für die Durchführung der oben genannten Aufgaben erforderlich, dass der KW-Vermerk der bestehenden 1,0 Stelle in EG13 für die Wärmeplanung entfällt. Andernfalls ist keine Fortschreibung der Wärmeplanung möglich. Dies hat zur Folge, dass die Klimaneutralität bis 2035 im Wärmebereich nicht erreicht werden kann.

Es wird dabei in den Jahren 2024 und 2025 mit Erträgen in Höhe von je 41.000 Euro vom Land BW gerechnet. Durch den erforderlichen höheren Rhythmus für die Fortschreibung der Wärmeplanung sind die vom Land erwarteten Einnahmen nicht ausreichend für Stuttgart.

Wir beantragen:

  1. Für die Fortschreibung der Wärmeplanung spätestens alle 2 Jahre 160 000 €
  2. Die Streichung des KW-Vermerk der bestehenden 1,0 Stelle in EG13 für die Wärmeplanung Nach GRDrs 480/2023

Kosten: 2024: 85 000 € // 2025: 75 000 €