Planungsmaßnahmen für Rosenstein streichen

Begründung/Erläuterung:

Der geplante Stadtteil Rosenstein soll auf Gleisflächen gebaut werden, die für die dringend notwendige Mobilitätswende benötigt werden. Die Zahl der Fahrgäste auf der Schiene und in den Bahnhöfen soll nach den Plänen der Deutschen Bahn AG in naher Zukunft verdoppelt werden – dies erreicht man nicht, in dem man den Platz im Kopfbahnhof mit 16 Gleisen auf mehr als die Hälfte in einen Tunnelbahnhof (8 Gleise) reduziert.

Am 2006 fertiggestellten Berliner Hauptbahnhof entdeckte die Bahn AG unlängst, dass dieser zu klein dimensioniert sei: „Wenn die Reisenden dort mit den Koffern stehen, ist es schon sehr eng“, wird der Konzernbevollmächtigte der Bahn AG für Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, Alexander Kaczmarek, zitiert. In dem Bericht des RBB vom 23. September 2023 heißt es weiter: „Wolle man die Zahl der Fahrgäste verdoppeln, so müssten demnach entweder zusätzliche Ausgänge für eine schnellere Leerung der Bahnsteige gebaut oder die dortigen Flächen vergrößert werden.“ In Stuttgart sind die Verhältnisse noch viel beengter, deshalb wird es ohne Kopfbahnhof nicht gehen.

Abgesehen davon verzögert sich Stuttgart 21und damit die geplante Bebauung des Rosenstein -Areales nach Angaben der Stadtverwaltung ja ohnehin: Die Schaffung einer Sachbearbeiter:innenstelle im aktuellen Stellenplan wird begründet mit „Verzögerung des Projekts Stuttgart 12 und neuer Stadtteil Rosenstein“ (Stellenplan S. 63) wurde von der Fachverwaltung angemeldet und vom Oberbürgermeister – im Gegensatz zu zahllosen Stellen in Sachen Klimaschutz – bewilligt. Von daher sind die Planungsmaßnahmen – selbst wenn dort gebaut werden sollte – im laufenden Doppelhaushalt nicht notwendig.

Wir beantragen:

  1. Die Streichung der Pauschale für Planungsmaßnahmen Rosenstein nach GRDrs 454/2023 in Höhe von 8 Mio. €

 Einsparungen: 2024: 3 Mio. € 2025: 5 Mio. €