Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz

Begründung/Erläuterung:

Mit GRDrs 397/2022 beschloss der Gemeinderat auf Basis der Studie „Net-zero Stuttgart“ (Klima-Fahrplan) die Klimaneutralität 2035 und beauftragte die Verwaltung mit der Umsetzung.

Um die Klimaneutralität 2035 zu erreichen, muss ein Bündel an Maßnahmenpaketen umgesetzt werden. Die hier dargestellten Maßnahmen zielen wesentlich auf die Umsetzung der Maßnahmen 15 „Sensibilisierung für klimafreundliche Ernährung, Konsum und Reiseverhalten“ und 16 „Reduktion grauer Energie durch eine Kreislaufwirtschaftsstrategie“.

Alle hier aufgeführten Personalstellen und Budgets sind daher ebenfalls in der Mantelvorlage GRDrs 638/2023 „Klimaschutz-Programm“ enthalten.

Die Kreislaufwirtschaft betrachtet die Stoffströme unseres Wirtschaftens und will diese in geschlossene Kreisläufe führen. Damit werden Produkte und Infrastrukturen lange in der Nutzung gehalten, womit Abfälle vermieden und Treibhausgase reduziert werden. Der Circularity Gap Report (2021) stellt fest, dass die Kreislaufwirtschaft als sektorenübergreifende Handlungsstrategie das Potenzial hat, die globalen Treibhausgasemissionen um 39 Prozent zu senken. Zur Adressierung des Handlungsfelds soll eine Kreislaufwirtschaftsstrategie inkl. Stoffstromanalyse, Stakeholderbeteiligung und Maßnahmenkatalog erstellt werden. Anschließend werden die erarbeiteten Maßnahmen umgesetzt.

In einem ersten Schritt soll mittels einer Stoffstromanalyse der aktuelle Stand erarbeitet werden. Hierbei werden die wichtigsten Stoffströme und Güter (mineralische und chemische Grundstoffe, Erze, Biomasse, Mineralölerzeugnisse, Kunststoffe, fossile Energieträger, etc.) betrachtet. Damit wird analysiert, welche Mengen in welche Industrien fließen und in welchem Umfang diese bereits wiederverwendet werden oder noch größtenteils dem Abfall zugeführt werden. Auf Basis der Stoffstromanalyse werden anschließend effektive, skalierbare Maßnahmen erarbeitet. Diese werden in einem iterativen Prozess mit den relevanten internen und externen Akteuren abgestimmt.

Die Maßnahmen sollen mit konkreten Zielgrößen versehen werden, z. B.: Rezyklat-Einsatzquote/Substitutionsquote, reduziertes Abfallaufkommen, THG-Einsparung, Zeithorizont

Die Erstellung der Kreislaufwirtschaftsstrategie soll noch 2024 abgeschlossen werden. Für die Stoffstromanalyse, Stakeholderbeteiligung und den Maßnahmenkatalog sind für das Jahr 2024 Mittel i. H. v. 270 TEUR vorgesehen. Maßnahmen, die einen hohen Hebel in der Reduktion von Abfall und THG aufweisen, sollen im Anschluss zeitnah umgesetzt werden. Damit bereits im Jahr 2025 mit der Umsetzung von Maßnahmen begonnen werden kann, sind für die Jahre 2025 und 2026 jeweils 1.000 TEUR budgetiert.

Wir beantragen:

  1. Die notwendigen Finanzmittel für die Erstellung einer Kreislaufwirtschaftsstrategie nach GRDrs 586/2023 in Höhe von 2,27 Mio. €

Kosten: 2024: 270 000 € // 2025: 1 Mio. € // 2026: 1 Mio. €