Kostenlose Energieberatungen zur Steigerung der Sanierungsrate

Begründung/Erläuterung:

Das Energie- und Klimaschutzkonzept „Urbanisierung der Energiewende in Stuttgart“ (GRDrs 1056/2015) wurde am 28. Januar 2016 vom Gemeinderat beschlossen. Seitdem wurden zahlreiche Maßnahmen umgesetzt und die für 2020 gesetzten Ziele (Senkung Primärenergieverbrauch um 20 % gegenüber 1990, Anteil erneuerbare Energien 20 %) wurden bereits mit der Energie- und Treibhausgasbilanz 2019 erreicht. Dies war jedoch nur ein Zwischenschritt zum Langfristziel einer klimaneutralen Landeshauptstadt. Mit dem Vorziehen des Zieljahrs für die Klimaneutralität auf 2035 sind zahlreiche zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Anknüpfend an die Wünsche des Gemeinderats, soll der Energie- und Klimaschutzbereich deshalb sowohl die erfolgreich umgesetzten Maßnahmen fortführen als auch weitere Maßnahmen entwickeln und schnellstmöglich in die Realisierung bringen.

Der Bereich der privaten Haushalte stellt am Gesamtprimärenergieverbrauch der Stadt Stuttgart mit einem Anteil von 35 % den größten der 5 Sektoren (Haushalte, GHD, Verkehr, Industrie, städtische Liegenschaften) dar. Aufgrund der überwiegend sehr kleinteiligen Eigentumsverteilung, dem großen Bedarf an Investitionen und dem Fachkräftemangel im Handwerk ist die Transformation hin zur Klimaneutralität in diesem Handlungsfeld besonders herausfordernd. Durch das Vorziehen des Zieljahrs für die Klimaneutralität auf 2035 ist die Sanierungsrate im Mittel auf 4,5 % zu steigern. Hierfür sind die Anstrengungen nun stark auszubauen und zu intensivieren. Durch die Bereitstellung von Angeboten zu kostenlosen Energieberatungen kann die Stadt die Gebäudeeigentümer hier unterstützen und damit maßgeblich zur Erreichung der Ziele beitragen. Das Energieberatungszentrum ist dabei der zentrale Partner der Stadt. Im Folgenden werden die einzelnen Maßnahmen beschrieben. Zusätzlich wird auf GRDrs 715/2023 (Förderprogramme im Energiebereich) und GRDrs 481/2023 (Maßnahmen im Bereich Gebäude und Wohnen) hingewiesen.

Kostenlose Erst-Energieberatungen (z. B. Aktion Gebäudesanierung)

Bisher werden den Stuttgarter Bürger:innen kostenlose Erst-Energieberatungen durch das EBZ nur in ausgewählten Stadtteilen zum Beispiel im Rahmen der Aktion Gebäudesanierung angeboten. Diese Beratungen zeigten in der Vergangenheit sehr erfolgreich, dass sie den Bürger:innen als geeignetes Instrument zum Start in das Thema energetische Sanierung dienen. Die letztmalig durchgeführte Erhebung zum Effekt der angebotenen Erstberatung hat ergeben, dass etwa 50 % der Beratungsteilnehmenden innerhalb eines Jahres Maßnahmen zur energetischen Sanierung durchgeführt haben. Weitere 35 % planten Maßnahmen umzusetzen. Dies zeigt welch hohen Stellenwert Beratungsangebote bei der Erhöhung der Sanierungsrate einnehmen.

Seit dem Start der Aktion Gebäudesanierung im Jahr 2016 wurden bis Ende 2022 in insgesamt 41 Stadtteilen Aktionen durchgeführt. Im Jahr 2023 sind aktuell in weiteren 20 Stadtteilen Aktionen vorgesehen. Bis Ende 2022 wurden insgesamt 750 Erstberatungen durchgeführt. Im Jahr 2023 wird mit etwa 350 durchgeführten individuellen Erstberatungen gerechnet. Zusätzlich wird von etwa 650 Teilnehmenden in den neu angebotenen Gruppenberatungen im Rahmen der Aktion Gebäudesanierung ausgegangen. Diese verstärkte Durchführung der Aktion Gebäudesanierung und der damit einhergehenden kostenlosen Energieberatungsangebote durch das EBZ soll im Rahmen der verfügbaren Beratungskapazitäten in den Folgejahren fortgesetzt werden. Dazu sind in den Jahren 2024 und 2025 bis zu 450 individuelle Erstberatungen pro Jahr geplant. Weitere ca. 200 individuelle Erstberatungen pro Jahr sollen von denjenigen Stuttgarter Bürger:innen in Anspruch genommen werden können, bei denen der Bedarf einer kostenlosen Energieberatung besonders hoch ist (z. B. WEG). Langfristig soll angestrebt werden, allen Bürger:innen eine kostenlose Energieberatung zu ermöglichen.

Für die Durchführung der Informations- und Gruppenberatungsveranstaltungen sowie für das Angebot der kostenlosen Erstberatungen sind insgesamt 205.000 Euro im Jahr 2024 und 255.000 Euro im Jahr 2025 erforderlich. Davon sind jeweils 15.000 Euro für den Versand der Einladungen per Postwurfsendungen notwendig. Auf die Beratungsleistung des EBZ im Rahmen der Aktion Gebäudesanierung entfallen 130.000 Euro in 2024 und 175.000 Euro in 2025. Die Ausweitung der Beratung für alle Bürger:innen wird mit einem Mittelbedarf in Höhe von 60.000 Euro in 2024 und 65.000 Euro in 2025 abgeschätzt.

Kostenlose Detailberatungen für energetische Sanierung

Die von der Stadt bisher angebotene Erst-Energieberatung dient als Einstieg in das Thema Gebäudesanierung. Im Anschluss daran muss in der Regel eine Detailberatung folgen, die für Gebäudeeigentümer:innen kostenpflichtig ist und oftmals noch eine Barriere zur Umsetzung darstellt. Für die notwendige Steigerung der Sanierungsrate ist es unerlässlich die Gebäudeeigentümer:innen umfassend zu unterstützen und zu beraten. Hier kann die Stadt ansetzen, in dem sie die Detailberatungen (z. B. über das EBZ) samt der Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ebenfalls kostenlos anbietet oder zu einem Anteil fördert. Die Detailberatung soll für diejenigen Stuttgarter Bürger:innen angeboten werden, bei denen aus energetischer Sicht ein hoher Bedarf zur Sanierung besteht (z. B. altes Baujahr, WEG, keine Dämmung). Es wird vorgeschlagen, 800 Detailberatungen pro Jahr kostenlos anzubieten. Pro Detailberatung könnten Kosten in Höhe von bis zu 1.250 Euro bezuschusst werden. Hierbei sind zusätzliche Fördermittel auf Bundesebene zu berücksichtigen. Hierfür sind je 1,0 Mio. Euro in den Jahren 2024, und 2025 erforderlich.

Wir beantragen:

  1. Finanzmittel für die kostenlose Detailberatung für energetische Sanierungen und die kostenlose Erst-Energieberatung nach GRDrs 718/2023 in Höhe von 2,46 Mio. €

Kosten: 2024: 1,205 Mio. € // 2025: 1,255 Mio. €