Gesundheitsplanung, gesundheitliche Versorgung sowie gesundheitliche Versorgung in Krisenzeiten

Begründung/Erläuterung:

Nach §§ 1, 6, 9 und 13 ÖGDG obliegt den Gesundheitsämtern der Gesundheitsschutz der Bevölkerung sowie die Gesundheitsplanung. In diesen Aufgabenbereich fallen beispielsweise die ärztliche Versorgung sowie die Krisenplanung. Um angemessen und schnell auf Herausforderungen reagieren zu können, braucht es ein Mindestbestand an Personal.

Wir beantragen:

Die Schaffung von 0,5 VZK Sachbearbeiter:in zur Gesundheitsplanung, gesundheitliche Versorgung sowie gesundheitliche Versorgung in Krisenzeiten, EG 13.

Änderung Stellenplan
Im Zusammenhang mit diesem Antrag wird die Schaffung von (oder: Änderung von KW-Vermerken an) folgenden Stellen im Stellenplan der Landeshauptstadt Stuttgart beantragt:

lfd. Nr. *) Schaffung
(Stellenzahl)
Änderung KW Vermerk
(Stellenzahl)
Organisations-einheit

bzw.

Stellen-
nummer

Funktions-
bezeichnung / Anlass
Stellenwert

(EG oder Bes.-Gr.)

KW-Vermerk bisher KW-Vermerk neu
5540 0,50   53-5 Sachbearbeiter/-in EG 13    

*) lfd. Nr. aus der Schaffungsliste (sofern Bezug auf eine von einem Amt beantragte Stellenschaffungen bzw. Änderung eines KW-Vermerks genommen wird)