Freistellung für den Gesamtpersonalrat erhöhen

Begründung/Erläuterung:

Mit den laut Gesetz zur Verfügung stehenden Freistellungsanteilen von 600 % kommt die Arbeit des Gesamtpersonalrats (GPR) inzwischen deutlich und spürbar an ihre Kapazitätsgrenzen. Die Aufgaben des GPR sind in den letzten Jahren rein quantitativ immens gewachsen und werden weiter zunehmen. Dazu gehört z.B. die zunehmende Zahl der Mitarbeitenden in der Stadtverwaltung, die Vielfalt der zu regelnden Angelegenheiten die den Bereich einer Dienststelle überschreiten.

Hinzu kommt der steigende qualitative Anspruch, der sich aus der Vielfalt, Komplexität und Regelungstiefe der zu bearbeitenden Themen ergibt. Dies setzt eine fundierte Einarbeitung in ein breites Wissensspektrum durch die freigestellten Kolleg:innen voraus. Eine Spezialisierung der freigestellten Kolleg:innen ist notwendig, jedoch nur bedingt möglich. Vielmehr ist es durch die knappen Ressourcen häufig erforderlich, kurzfristig neue Themen übernehmen zu müssen. Notwendige Fort- und Weiterbildungen können aufgrund der knappen Freistellungsressourcen kaum mehr besucht werden.

Hinzu kommt, krankheitsbedingte Ausfälle im Freigestellten-Team sind nicht mehr kompensiebar. Die Belastung steigt stetig, Arbeitsprozesse verlangsamen sich.

Wir beantragen:

Änderung Stellenplan
Im Zusammenhang mit diesem Antrag wird die Schaffung von (oder: Änderung von KW-Vermerken an) folgenden Stellen im Stellenplan der Landeshauptstadt Stuttgart beantragt:

lfd. Nr. *) Schaffung
(Stellenzahl)
Änderung KW Vermerk
(Stellenzahl)
Organisa-tionseinheit

bzw.

Stellen-
nummer

Funktions-
bezeichnung / Anlass
Stellenwert

(EG oder Bes.-Gr.)

KW-Vermerk bisher KW-Vermerk neu  

 

 

 

Begründung

10 2   GPR Freistellung EG12     Zusätzliche Freistellung gemäß Kriterien des LPVG
20 1   GPR Freistellung A12     Zusätzliche Freistellung gemäß Kriterien des LPVG

*) lfd. Nr. aus der Schaffungsliste (sofern Bezug auf eine von einem Amt beantragte Stellenschaffungen bzw. Änderung eines KW-Vermerks genommen wird)