Dolmetscherkosten

Begründung/Erläuterung:

Bei Gesprächen oder Informationsveranstaltungen mit komplexen oder schwierigen Themen wie Rechts- oder Finanzangelegenheiten, Erziehungsfragen, gesundheitlicher Versorgung oder Beziehungskonflikten im Familienkontext sind Dolmetschereinsätze förderfähig. Integrationsmanager:innen bewerten den Einsatz von Dolmetschern als äußerst hilfreich und förderlich im Integrationsprozess. Im Jahr 2021 fanden insgesamt 1.362 Gespräche mit Unterstützung von Dolmetschern statt. Die Themenschwerpunkte waren u.a. Medizinische Versorgung, Rechtsangelegenheiten und Erziehung/Beziehungskonflikte. Um die Geflüchteten bei ihren Herausforderungen wegen unzureichender Deutschkenntnisse zu unterstützen, ist der Einsatz von Dolmetscher:innen weiterhin erforderlich und notwendig. Im Rahmen des Doppelhaushalts 2022/2023 wurden für die Förderung von Dolmetschereinsätzen jeweils 60.000 EUR/Jahr bereitgestellt. Dieses Budget hatte sich im Jahr 2022 als unzureichend erwiesen und wurde deshalb über einen Nachtragshaushalt für das Jahr 2022 um 40.000 EUR auf 100.000 EUR erhöht.

Wir beantragen:

Für die Jahre 2024 und 2025 Mittel in Höhe von 100.000 EUR/Jahr zur Förderung von Dolmetschereinsätzen.

Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):

 
Maßnahme/Kontengr. 2024

TEUR

2025

TEUR

2026

TEUR

2027

TEUR

2028

TEUR

2029 ff.

TEUR

Dolmetschereinsätze

1.31.40.01.10.00-500 Flüchtlingsunterkünfte, 43100 Zuweisungen und Zuschüsse f. lfd. Zwecke

100 100 0 0 0
 

Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:

 
Maßnahme/Kontengr. 2024

TEUR

2025

TEUR

2026

TEUR

2027

TEUR

2028

TEUR

2029 ff.

TEUR

 
Dolmetschereinsätze

1.31.40.01.10.00-500 Flüchtlingsunterkünfte, 43100 Zuweisungen und Zuschüsse f. lfd. Zwecke

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