Förderprogramm Gerätetausch

Begründung/Erläuterung:

Das Gerätetauschprogramm läuft bereits seit 2019 und forciert seitdem maßgeblich die Umstellung auf energieeffiziente Haushaltsgeräte. Begonnen mit Kühlschränken, werden mittlerweile auch Gefriergeräte, Wasch- und Geschirrspülmaschinen gefördert. Das Programm dient neben der Energieeinsparung auch als wichtiges Instrument, um Klimaschutz in der breiten Bevölkerung sichtbar zu machen.

Seit der letztmaligen Überarbeitung der Richtlinie (Juli 2022) und der damit einhergehenden Ergänzung von Wasch- und Geschirrspülmaschinen sind bis zum 6. Juni 2023 beim Amt für Umweltschutz insgesamt 978 Anträge eingegangen, von denen 870 mit einer Gesamtfördersumme von 135.676 Euro bewilligt wurden. Es wurden 86 Anträge abgelehnt, da sie nicht den Fördervoraussetzungen entsprachen. Bei 22 Anträgen müssen von den Antragstellenden noch Dokumente nachgereicht werden. Mit dem Austausch der bewilligten Altgeräte seit Juli 2022 konnten 155 MWh/a beziehungsweise 63 t CO2/a eingespart werden. Vor der Richtlinienänderung im Juli 2022 konnten zudem insgesamt 2.067 Kühl- und Gefriergeräte getauscht werden.

Der Gerätetausch stellt auch weiterhin ein wichtiges Potenzial zur Erreichung der Klimaneutralität der Stuttgarter Haushalte dar. Das Förderprogramm trägt maßgeblich dazu bei, dass dieses gehoben wird. Daher ist geplant das Programm fortzusetzen und es erneut zu erweitern. Bei einer Fortführung könnten voraussichtlich 1.600 Geräte in den Jahren 2024 und 2025 getauscht werden. Aufgrund des hohen Energieverbrauchs und der Verbreitung in den Stuttgarter Haushalten eignen sich für die Erweiterung zum Beispiel Elektroherde und Backöfen. Es wird davon ausgegangen, dass hierbei in den Jahren 2024 und 2025 insgesamt weitere 400 Geräte getauscht werden könnten.

Für eine Fortführung des Programms sind in den Jahren 2024 und 2025 voraussichtlich je 120.000 Euro erforderlich. Für eine Erweiterung wird davon ausgegangen, dass in den Jahren 2024 und 2025 insgesamt Förderanträge im Umfang von 60.000 Euro bewilligt werden können. Der Mittelabfluss für bewilligte Anträge erfolgt erfahrungsgemäß zeitlich verzögert, sodass 15.000 Euro in 2024, 30.000 Euro in 2025 und 15.000 Euro in 2026 erforderlich sind.

Wir beantragen:

  1. Die notwendigen Finanzmittel für die Fortführung des Förderprogramms Gerätetausch nach GRDrs 715/2023 sowie der notwendigen Stellenanteile in Höhe von 0,10 Stellen mit einer Gesamtsumme in Höhe von 329 000 €.
  2. Die Verwaltung erklärt die unterschiedlichen Summen zum Gerätetausch zwischen GRDrs 715/2023 und der Summe in der Roten Liste (S.66 oben).

Kosten: 2024: 138 000 € // 2025: 156 000 € // 2026: 21 000 € // 2027: 6000 € // 2028: 6000 €