Errichtung von betreuten Futterstellen für Tauben

Begründung/Erläuterung:

Die Stadt hat eine Fürsorgepflicht für die Stadttauben, da es sich nicht um Wildtiere, sondern um obdachlose Haustiere handelt. Aktuell leiden viele Tauben und verhungern im schlimmsten Fall, weil nicht ausreichend artgerechtes Futter zur Verfügung steht. Die aktuelle Anzahl der momentan vorhandenen Taubenschläge in Stuttgart reicht für die Versorgung der Tauben nicht aus. Deshalb ist ein Fütterungsverbot, wie es momentan unter den gegebenen Umständen in Stuttgart herrscht rechtwidrig. Die bestätigt auch der renommierte Rechtsanwalt Dr. Eisenhart von Loeper: „Wenn eine artgerechte Fütterung aller Stadttauben nicht durch die Kommune garantiert ist, sind Fütterungsverbote rechtswidrig, da sie gegen das strikte Qualverbot des § 17 Nr. 2 TierSchG und gegen Art. 20a Grundgesetz verstoßen. Dies trifft auch auf Stuttgart zu.“ Daraus ist abzuleiten, dass die Stadt handeln muss. Das bestehende Fütterungsverbot ist nur gerechtfertigt, wenn die Kommune für ein ausreichendes Futterangebot für die Tauben sorgt. Deshalb müssen zwingend betreute Futterstellen eingerichtet werden, die auf lange Sicht so schnell wie möglich durch Taubenschläge ersetzt werden müssen.

In Freiburg, aber auch in Herrenberg wurden bereits betreute Futterstellen für Stadttauben eingerichtet. Mit unserem Antrag 85/2023 haben wir einen Akzent gesetzt, sich mit der Thematik zu befassen. In diesem beantragen wir, den Verein StraßenTAUBE und StadtLEBEN in den Ausschuss für Klima und Umwelt einzuladen, um über ihre Erfahrungen in Herrenberg zu den betreuten Futterstellen zu berichten. Mit der Genehmigung der Stadt Herrenberg hat der Verein StraßenTAUBE und StadtLEBEN Fütterungsplätze für Stadttauben angelegt. Zudem wurde dem Verein eine Ausnahmegenehmigung vom offiziellen Fütterungsverbot gegeben. Seit über zwei Jahren werden die Straßentauben nun schon durch diese Fütterungsplätze versorgt. Die Auswirkungen sind positiv zu bewerten: So trat beispielsweise eine Zunahme der Taubenpopulation nicht ein und die Tauben halten sich überwiegend vom Stadtzentrum fern, da sie nicht mehr verzweifelt auf Futtersuche gehen müssen.

Auch die Beschmutzung von Gebäuden durch Taubenkot hat sich reduziert. Ein alternatives Futterangebot zu den fehlenden Taubenschlägen ist somit nicht nur aus tierschutzrechtlichen Gründen geboten, sondern bietet auch Vorteile für das Stadtleben insgesamt. Dies bestätigt auch Dieter Bäuerle, Ordnungsamtsleiter in Herrenberg: „Von Bäcker und Gastronomen erhalte ich keine Beschwerden mehr, und die Tauben sind nicht mehr ausgehungert“ (Quelle: Gäubote Herrenberg, „Artgerecht füttern, raus aus der Innenstadt“).

Wir beantragen:

  1. Die Stadt Stuttgart erlässt eine Ausnahmegenehmigung für den Verein „Stadttauben Stuttgart“ des Stadttauben-Projekts Stuttgart für die potenziell betreuten Futterstellen, wie es auch derzeit bei den bestehenden Taubenschlägen gilt.
  2. Die Stadt Stuttgart stellt die finanziellen Mittel für das zusätzliche Futter zur Verfügung.