Energieeffizienz: Straßenbeleuchtung auf LED umrüsten

Begründung/Erläuterung:

Entsprechend § 21 Abs. 3 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg (NatSchG BW) sind seit dem 1. Januar 2021 öffentliche Beleuchtungsanlagen nur noch mit entsprechenden insektenfreundlichen Beleuchtungen auszustatten. Gleiches gilt für erforderlich werdende Um- und Nachrüstungen bestehender Beleuchtungsanlagen. Grundsätzlich sind bis 2030 alle Beleuchtungsanlagen auf insektenfreundliche Beleuchtung um- oder nachzurüsten.

Um diese gesetzliche Forderung zu erfüllen, muss die Zahl der umzurüstenden Leuchten von ursprünglich 2.000 auf 4.000 pro Jahr erhöht werden. Dadurch ergibt sich künftig ein jährlicher Mehrbedarf für die Erneuerung von aktuell 750.000 EUR. Aus diesem Grund werden über die Anmeldeliste zum Doppelhaushalt 2024/2025 zusätzliche Mittel in Höhe von jährlich 750.000 EUR für den Leuchtentausch angemeldet (bis einschließlich 2030).

Da es sich um langfristig planbare Umrüstungen der Straßenbeleuchtung handelt, sollen die bisher für den Leuchtentausch eingeplanten Contractingmittel direkt im Haushalt des Tiefbauamts veranschlagt werden. Aus diesem Grund werden über die Anmeldeliste zum Doppelhaushalt 2024/2025 zusätzliche Mittel in Höhe der prognostizierten Contractingmittel von jährlich 1.850.000 EUR für den Leuchtentausch bis einschließlich 2030 angemeldet.

Gesetzliche Pflichtaufgaben gehören in die Grüne Liste der Verwaltungsspitze.

Wir beantragen:

  1. Alle im Bericht zur Straßenbeleuchtung (GRDrs 599/2023) aufgeführten Sachkosten in Höhe von insgesamt 18,6 Mio. Euro werden im Haushalt eingestellt.

Kosten: 2024: 3,8 Mio. € // 2025: 3,8 Mio. € // 2026: 3,8 Mio. € // 2027: 3,8 Mio. € // 2028: 3,8 Mio. €