Büro für diskriminierungskritische Arbeit (BfDA) benötigt Verwaltungskraft

Begründung/Erläuterung:

Zentraler Schwerpunkt der Arbeit des Büros für diskriminierungskritische Arbeit (BfDA) ist die Beratung von Menschen im Fall von Diskriminierung. Weitere Arbeitsfelder sind Netzwerkarbeit, Qualifizierung, Öffentlichkeitsarbeit und Empowerment. Das BfDA Stuttgart hat sich auf die besonderen Bedarfe von jungen Menschen und deren direkte Bezugspersonen ausgerichtet.

Bislang arbeitet das Büro für diskriminierungskritische Arbeit (BfDA) unter der Trägerschaft des Stadtjugendrings Stuttgart (SJR). Ab 1.1.2024 wird das BfDA als eingetragener Verein eigenständig die Antidiskriminierungsarbeit (AD Arbeit) aufnehmen, da ein wichtiger Standard qualifizierter Antidiskriminierungsarbeit als Menschenrechtsarbeit die Unabhängigkeit (von staatlichen Einrichtungen, Parteien und jeglichen politischen Zuordnungen) ist.

Da der Stadtjugendring mit seiner (verbandlichen) Jugendarbeit andere Schwerpunkte hat als das BfDA, fiel Ende 2022 der gemeinsame und einvernehmliche Beschluss, sich zu trennen. Dies bezieht sich auf die organisatorische wie auch inhaltliche Arbeit. Das BfDA wird eigenständig arbeiten, um durch die Unabhängigkeit verkürzte und schnellere Entscheidungswege und damit den Klient:innen eine verbesserte Qualität anzubieten. Dafür müssen eigene Strukturen in finanzieller und organisatorischer Hinsicht aufgebaut und betrieben werden. Dazu beabsichtigt das BfDA weitere Drittmittel z.B. Bundes- und Stiftungsmittel einzuwerben. Die Einwerbung weiterer Projektmittel setzen eine professionelle selbständige Verwaltungsstruktur voraus. Daher beantragen wir, dem BfDA weitere Finanzmittel in Höhe von 35.000 Euro jährlich zur Schaffung einer 0,5-Stelle für den Bereich Finanzen und Verwaltung zur Verfügung zu stellen.

Wir beantragen:

Im DHH 2024/25 werden jährliche Mittel für eine 0,5 Stelle Sachbearbeiter/-in (Finanzen und Verwaltung) in Anlehnung an TVöD EG 7 eingestellt.