Stand der Verhandlungen zur Causa Villa Hajek

Wir fragen und bitten um schriftliche Beantwortung folgender Fragen:

  1. Ist beim Referat Städtebau, Wohnen und Umwelt mittlerweile ein Baugesuch samt Entwürfen des derzeitigen Besitzers Markus Benz bezüglich des Hajek-Hauses in der Hasenbergsteige 65 eingegangen?
  2. Wenn ja, wann gedenkt die Stadt den Gemeinderat darüber und über die Inhalte des Baugesuchs zu informieren?
  3. Wenn nein, wann gedenkt die Stadt dem Besitzer Markus Benz die Tür zuzumachen und Schritte zur Umsetzung des Urteils des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim in die Wege zu leiten?
  4. Welche konkreten Maßnahmen sind angedacht, um der unerträglich dreisten Ignoranz, mit der Markus Benz der Stadt auf der Nase herumtanzt, endlich einen Riegel vorzuschieben?

 

Begründung:
Die Causa Hajek-Haus eskaliert momentan insoweit, als der Hajek-Sohn Urban Hajek am 24. März die noch in seinem Besitz befindlichen Werke des Stuttgarter Künstlers Herbert Hajek zur Versteigerung ausgeschrieben hat. Wir sehen darin ein Signal der Enttäuschung von Urban Hajek, der sich von der Stadt Stuttgart deutlich mehr Einsatz und Initiative bzgl. der Würdigung des Nachlasses seines Vaters und insbesondere der Villa in der Hasenbergsteige erhofft hat.
Aus der Kulturverwaltung war zu erfahren, dass der Ball bzgl. der Zukunft der Villa Hajek bei Markus Benz liege, und man im Referat Städtebau, Wohnen und Umwelt auf ein Baugesuch von ihm samt Entwürfen wartet, die den Vorgaben der Denkmalbehörde Rechnung tragen. Mutmaßlich verhängte Strafzahlungen sind offenbar zu niedrig um Herrn Benz zu beeindrucken und fruchten nicht. Es ist zu befürchten, dass Herr Benz die Sache „aussitzt“, die Villa Hajek weiter verfallen lässt, bis irgendwann nur noch der Abriss übrigbleibt und damit der Denkmalschutz obsolet ist. Um dies zu verhindern und die Causa Hajek-Villa doch noch zu einem gütlichen Ende für alle Seiten zu bringen, sehen wir raschen Handlungsbedarf und fordern die Stadt auf, alsbaldige Schritte zu prüfen und einzuleiten, mit denen man Herrn Benz zur Einhaltung des Denkmalschutzes zwingen bzw. ihn andernfalls enteignen kann.