Foto: Roland Hägele

Schutz vor Starkregen beim Wettbewerb Klett-Passage berücksichtigen!

Wir beantragen:

  • Der Schutz vor Überflutungen in Folge von Starkregenereignissen und Hochwasser muss im Auslobungstext für den Wettbewerb Klett-Passage höchste Priorität haben. Diese Prämisse wird von der Fachverwaltung in die Auslobung formuliert.

Wir fragen:

  1. Inwieweit sind Schutzmaßnahmen vor Starkregenereignissen und Hochwasserereignissen unabdingbarer Bestandteil der städtebaulichen Planungen und Entwicklungen im Bereich rund um die Klett-Passage und den S21-Bahnhof?
  2. Welche Pläne hat die Verwaltungsspitze zum Schutz vor Starkregenereignissen und Hochwasser im Bereich Klett-Passage und S21 Tiefbahnhof?
  3. Welche konkreten Schutzmaßnahmen vor Starkregen / Hochwasser sind während der Bauzeit (die zuerst die Brandschutzertüchtigung und danach die Umgestaltung der Klettpassage beinhaltet) seitens der Stadtverwaltung geplant?

Begründung:

Bereits im August 2018 hatten wir in einem umfangreichen Antrag (Antrag „ÜBERFLUTUNGSGEFAHREN der Innenstadt und des Tiefbahnhofs durch S21 Nr. 262/2018)“ nach den Risiken durch Starkregenereignisse für die Stuttgarter Innenstadt gefragt. Hintergrund des Antrags war – und das ist heute genauso aktuell wie damals – die Tatsache, dass durch den geplanten und sich im Bau befindlichen Tiefbahnhof des Milliardenprojekts Stuttgart 21 die natürliche Abflussrinne des Nesenbachs stark verengt wird. Dadurch steigt im Falle eines Starkregenereignisses das Risiko, dass das Wasser, welches aus Richtung Königstraße in Richtung Bahnhof fließt, in die Klett-Passage fließt.

In der Antwort der Bahn AG war im Dezember davon die Rede, dass es „theoretisch und mit einer geringen Eintrittswahrscheinlichkeit (…) zu Überschwemmungen im Stadtgebiet kommen“ könne und „im Falle extremer Regenereignisse“ die städtische Kanalisation überlastet sein könne. Nur etwa 2,5 Jahre später kam es praktisch und ganz real zu einem extremen Starkregenereignis (siehe Mitteilungsvorlage „Unwetterschäden vom 28/29. Juni sowie 29./30 Juni (GRDrs 697/2021)). In der Mitteilungsvorlage war zu lesen „In der Klett-Passage stand Wasser, das über den Schloßgarten und die Königstraße in die Unterführung eingedrungen ist.“

Im geplanten Wettbewerb zur Neugestaltung der Klett-Passage muss der Schutz von Menschenleben vor Starkregenereignissen eine zentrale Prämisse sein. Der Schutz von Leib und Leben muss an diesem tiefgelegenen Punkt in der Stadt höchste Priorität haben, will man nicht sehenden Auges in eine Katastrophe gehen.