Foto: Roland Hägele

In welchen Bereichen übernehmen freie Träger gesetzliche kommunale Aufgaben?

Wir fragen und bitten um schriftliche Antworten:

  1. In welchen Bereichen übernehmen freie Träger gesetzliche originär kommunale Aufgaben?
  2. Wie viele Beschäftigte sind bei den freien Trägern in diesen genannten Bereichen tätig?
  3. Wie steht die Verwaltungsspitze zu der Möglichkeit, das kostenfreie „49-Euro-Deutschlandticket“ neben den Erzieher:innen bei den freien Trägern auch auf Beschäftigte bei den freien Trägern auszuweiten, die gesetzliche kommunale Aufgaben im Auftrag der Stadt übernehmen?
  4. Wie hoch wären die zusätzlichen Kosten für den städtischen Haushalt, wenn alle Beschäftigten bei den freien Trägern, die kommunale Pflichtaufgaben übernehmen, ein kostenloses Deutschlandticket zur Verfügung gestellt bekommen würden?

Begründung:

Die LIGA der Freien Wohlfahrtsverbände, die Evangelische Gesellschaft und die Caritas Stuttgart haben berechtigterweise darauf hingewiesen, dass nicht nur Mitarbeiter:innen in Kindertagesstätten kommunale Pflichtaufgaben übernehmen, sondern die gesetzlichen Aufgaben, die von Freien Trägern übernommen werden, weit umfangreicher sind. Daher hat die LIGA bemängelt, dass es unter Gleichbehandlungsgrundsätzen nicht nachzuvollziehen sei, warum diesen Mitarbeiter:innen nicht auch das Anrecht auf kostenfreie ÖPNV-Tickets im Zuge der Einführung des 49-Euro-Tickets eingeräumt wird.

Um besser einschätzen zu können, wie groß der Personenkreis wäre, wenn weitere Beschäftigte, die mit kommunalen Pflichtaufgaben betraut sind, in den Genuss der Ticketvergünstigung kämen, stellen wir diese Anfrage.