Erst Städtebaulicher Wettbewerb Schulstraße, dann Neuentwicklung der Königstraße 23+25

Wir beantragen im Zuge des mündlichen im Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik (STA) am 24. Januar 2023 unter TOP 8 folgenden Antrag aufzurufen. Hilfsweise beantragen wir unseren Antrag gemäß §34 Abs. 1, Satz 4 Gemeindeordnung im Gemeinderat am 9. Februar 2023 aufzurufen:

  1. Die Stadtverwaltung berichtet zum Stand der Umsetzung des vom Gemeinderat beschlossenen und mit 150 000 Euro finanzierten städtebaulichen Wettbewerbs zur Schulstraße bei nächster Gelegenheit im zuständigen Ausschuss.
    a) Die Stadtverwaltung erläutert, warum in diesem Fall von Signa ein städtebaulicher Wettbewerb nicht eingefordert wurde, trotz des Beschlusses des Gemeinderats.
  2. Die Stadtverwaltung setzt sich dafür ein, dass es keine Veränderungen an den Fassaden an der Schulstraße gibt, bis der vom Gemeinderat beschlossene und finanzierte Wettbewerb abgeschlossen ist.
  3. Die Verwaltung erläutert dem Gemeinderat, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen (z.B. Überbaudienstbarkeit nach GRDrs 685/22), um die Stuttgart Königstraße 23+25 Immobilien GmbH & Co. KG zu verpflichten, erst das Ergebnis des vom Gemeinderat Stuttgart beschlossenen Wettbewerbs zur Schulstraße abzuwarten, bevor die umfassende Neuentwicklung per Abriss/Neubau begonnen wird.

Begründung:

Die 130 Meter lange Schulstraße ist seit dem Jahr 1953 Fußgängerzone und verbindet die Königstraße mit dem Marktplatz. Im Zuge der Neugestaltung des Marktplatzes und weil es einen langjährigen Sanierungsstau in der Schulstraße gibt, war ein Wettbewerb zur Neugestaltung der Schulstraße sowohl von Seiten der Verwaltungsspitze als auch von einer großen Mehrheit des Gemeinderats vorgesehen. So wurde Bürgermeister Dirk Thürnau am 9. März 2021 im Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik mit folgenden Worten zitiert: „Die Verwaltung wolle eine Gesamtkonzeption zur Umgestaltung erarbeiten.“ Auch der damaligen Oberbürgermeister Fritz Kuhn sprach sich für einen Wettbewerb aus: „Die Auslobung eines städtebaulichen Ideenwettbewerbs oder Architekturwettbewerbs erscheint nur auf der Grundlage eines robusten, ausgereiften Nutzungskonzeptes sinnvoll. Ein städtebaulicher Ideenwettbewerb zur Umgestaltung der Schulstraße ist langfristig sinnvoll im Gesamtzusammenhang der angrenzenden öffentlichen Räume (Platz Unter der Mauer, Turmstraße), wenn die grundsätzliche inhaltliche Programmierung geklärt ist.“  Zudem stellte Herr Kuhn im November 2020 klar: „Bevor eine flächenhafte Belagssanierung in der Schulstraße durchgeführt werden kann, muss die künftige Gestaltung geplant und dann auch unter stadtgestalterischen Gesichtspunkten in den entsprechenden Gremien diskutiert und beschlossen werden.“

Im Zuge der Beratungen zum Doppelhaushalt 2022/2023 beantragten und beschlossen die Fraktionen von Grünen, CDU, SPD, FrAKTION und PULS die von der Verwaltung vorgeschlagenen „Haushaltsmittel für Planungsmaßnahmen im Städtebau“ (GRDrs 547/2021). Es handelte sich um 150 000 Euro für einen Wettbewerb Schulstraße (Anlage 5). Dieser Wettbewerb war für das Jahr 2022 vorgesehen. Die Verwaltung schlug für diesen Wettbewerb vor: „Die Auslobung eines städtebaulichen Ideenwettbewerbs soll unter Einbeziehung der angrenzenden öffentlichen Räume ein bauliches Konzept entwickeln, um die städtebauliche Situation nachhaltig attraktiv zu machen. Grundlage für den Wettbewerb soll das im Rahmen des „Runden Tisches Schulstraße“ entwickelte Nutzungskonzept sein. Eine angemessene Einbeziehung der Stakeholder (Runder Tisch) ins Wettbewerbsverfahren ist zu berücksichtigen. Falls erforderlich, könnte im Anschluss die Anpassung des Planungsrechts erfolgen.“

Nun plant der Immobilien-Investor Signa mit der Tochter „Stuttgart Königstraße 23+25 Immobilien GmbH & Co. KG“ an der Ecke Schulstraße / Königstraße das heutige Gebäude der Sportarena abzureißen und neu aufzubauen, ohne dass der Wettbewerb stattgefunden hätte. Aus diesem Sachzusammenhang folgt, dass zuerst der Wettbewerb durchgeführt werden muss. Die Gesamtkonzeption die am Ende eines solchen Wettbewerbs steht, ist dann auch Grundlage für den Neubau.

Dies ist im vorliegenden Fall nicht geschehen – es stellt sich die Frage, warum die Verwaltungsspitze den für das Jahr 2022 vorgesehenen Wettbewerb trotz Beschluss und Finanzierung nicht umgesetzt hat. So lange der Wettbewerb nicht abgeschlossen ist, kann es keine Neugestaltungen in der Schulstraße geben.