Foto: Roland Hägele

Änderungsantrag Nachtragshaushalt –Krisenzuschuss für die Bewohner:innen in den Einrichtungen des ELW – Fonds „Sozialer Zusammenhalt“

Wir beantragen

einen ausgleichenden Krisenzuschuss für die Bewohner:innen bei dem Eigenbetrieb Leben und Wohnen.

Begründung

Die Bundesregierung hat zwar mit ihrem Wohngeld-Plus-Gesetz bereits Verbesserungen für Pflegeheimbewohner:innen umgesetzt. So erhalten Wohngeldbezieher:innen in Pflegeheimen einen einmaligen Heizkostenzuschuss von 415 Euro einmalig ausgezahlt, aber ob dieser tatsächlich ausreichend ist, ist angesichts der Preissteigerungen äußerst fraglich.

Es steigen ja nicht nur die Heizkosten, sondern dazu kommen die gestiegenen Stromkosten und die derzeit besonders hohe Inflation.

Die zu erwartenden Kostenexplosionen bei den Pflegeeinrichtungen werden zu Lasten der Pflegebedürftigen und ihrer Familien gehen, die bereits jetzt hohe Kosten zu tragen haben.

Vertreter:innen von Sozialverbänden fordern aufgrund dessen auch jetzt wieder einen Umbau des Finanzierungssystems, damit nicht jede Kostensteigerung zu Lasten der Betroffenen geht. So soll der Eigenanteil der pflegebedürftigen Bewohner:innen festgelegt und alle weiteren Kosten von der Pflegeversicherung getragen werden. Bekannt ist diese Forderung unter dem Begriff „Sockel-Spitze-Tausch“. Dies ist jedoch keine Sofortmaßnahme.

In der aktuellen Krise muss die Hilfe schneller kommen. Deswegen beantragen wir einen Krisenzuschuss für die Bewohner:innen des ELW, um die Kostenexplosionen bei Heizung, Energie und Inflation kurzfristig auszugleichen.