Den Stuttgarter Weg nicht verlassen. Dezentrale Unterbringung von Geflüchteten weiter ermöglichen!

Wir beantragen:

  1. Bei der Unterbringung Geflüchteter in Stuttgart gelten nach wie vor die beschlossenen Prinzipien des Stuttgarter Wegs.
  2. Eine Abweichung der beschlossenen und jahrzehntelang geltenden und umgesetzten Prinzipien des Stuttgarter Wegs
  • dezentral,
  • möglichst auf alle Stadtbezirke verteilt, sowie
  • die Vermeidung von sogenannten Großunterkünften

bei der Unterbringung Geflüchteter kann nicht im Alleingang der Verwaltungsspitze beschlossen werden, sondern bedürfen einer Diskussion und Beschlussfassung des Hauptorgans der Kommune.

Begründung

Seit dem Jahr 1986 werden in Stuttgart Flüchtlinge aufgenommen, versorgt und betreut. „Der „Stuttgarter Weg“ hat bereits seit diesem Zeitpunkt die Intension, den gesetzlichen Auftrag zur Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen mit einem humanitären Ansatz zu verbinden, der den menschlichen und sozial-verträglichen Umgang mit Flüchtlingen zum Inhalt hat.“, wie es in Anlage 2 der GRDrs 80/2013 heißt.

Konkret hat sich Stuttgart dafür entschieden, „die dezentrale Unterbringung der Stuttgarter Flüchtlinge in den Stadtbezirken“ als Prinzip zu etablieren.

Auch auf ihrer Webseite bekennt sich die Stadt Stuttgart zum „Stuttgarter Weg“: „Die Landeshauptstadt Stuttgart verfolgt bei ihrer Flüchtlingspolitik den sogenannten “Stuttgarter Weg”, eine besondere Strategie, die sich durch verschiedene, ineinander greifende Maßnahmen auszeichnet: Flüchtlinge werden in Stuttgart dezentral untergebracht, möglichst in allen Stadtbezirken, in neu gebauten Unterkünften ebenso wie in angemieteten oder städtischen Wohnobjekten. Soweit irgend möglich vermeiden wir in Stuttgart Massenunterkünfte.“  https://fluechtlinge.stuttgart.de/stuttgarter-weg

Zuletzt wurde im „41. Bericht über Geflüchtete und Spätaussiedler in der Landeshauptstadt Stuttgart“ (GRDrs 574/2021) bestätigt: „Ein wichtiger Baustein hierbei ist das politische Bekenntnis des Gemeinderats und der Verwaltung, geflüchtete Menschen in Stuttgart dezentral, möglichst auf alle Stadtbezirke verteilt, unterzubringen sowie die Vermeidung von sogenannten Großunterkünften.“ (S. 25 des  41. Bericht über Geflüchtete und Spätaussiedler in der Landeshauptstadt Stuttgart ) Zudem wurde im selben Bericht betont: „Für die Umsetzung des Strategiewechsels und die Sicherstellung des Stuttgarter Wegs ist es dringend erforderlich, dass die Verwaltung in eine kompensierende und aktive Akquise von geeigneten Wohnungen und neuen Gemeinschaftsunterkünften einsteigt.“

Mit Beginn des Ukraine-Kriegs am 24. Februar 2022 kam es auch und zunehmend zu Fluchtbewegungen aus der Ukraine nach Deutschland – und auch nach Stuttgart. Für den Monat September 2022 gehen Land Baden-Württemberg und Stadt Stuttgart von mehr neu ankommenden Geflüchteten in Stuttgart aus, wie in den Jahren 2015/2016. Im Anschluss an ein Pressegespräch teilte Oberbürgermeister Frank Nopper via Pressemitteilung vom 8. September 2022 mit: „Wir stehen mit dem Rücken an der Wand: Deswegen müssen wir jetzt handeln, um alle Menschen unterzubringen. Wir müssen dabei nach jedem Strohhalm greifen, der sich bietet, um die Belegung von Sporthallen so lange wie möglich zu verzögern. Wir werden sie wohl aber nicht ganz vermeiden können.“

Dass die Stadt wegen der jahrzehntelangen verfehlten Wohnungs- und Bodenpolitik nicht auf eine steigende Anzahl Schutzbedürftiger vorbereitet ist, ist ein Versäumnis der Vergangenheit. Daraus müssen Verwaltungsspitze und Gemeinderat Konsequenzen ziehen und mehr Liegenschaften und Grundstücke in ihren Besitz bekommen. Bürogebäude, Freiflächen, auf denen kurzfristig Systembauten aufgestellt werden können versetzen die Stadt in die Lage, kurzfristig und mit hohem Tempo auf eine steigende Zahl an Schutzsuchenden reagieren zu können.

Angesichts des seit Jahrzehnten eingeschlagenen Stuttgarter Wegs bei der Unterbringung von Geflüchteten kann es nicht angehen, dass die Verwaltungsspitze im Alleingang von grundlegenden Prinzipien des Stuttgarter Wegs Abstand nimmt, ohne dies dem Gemeinderat als Entscheidung vorzulegen.