Städtische Hallenbäder nicht schließen – Schulschwimmen sowie Baby- und Kinderschwimmkurse sicherstellen

Wir beantragen:

  1. Schulschwimmen sowie Baby- und Kinderschwimmkurse werden auch im Herbst und Winter uneingeschränkt, gegebenenfalls konzentriert auf bestimmte Wochentage, bei kindgerechten Wassertemperaturen angeboten und durchgeführt.
  2. Die Stuttgarter Hallenbäder bleiben im Herbst und Winter, insbesondere an den Wochenenden geöffnet, damit Familien mit ihren Kindern in öffentlichen Bädern zum Schwimmen gehen können.
  3. Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept, um insbesondere Familien mit geringem Einkommen ab Herbst ein adäquates, preisreduziertes Schwimmangebot im Stadtgebiet anbieten zu können.
  4. Die Verwaltung berichtet im nächsten Bäderausschuss, wie die Bäder unter dem Aspekt der Gasknappheit im Herbst und Winter 22/23 beheizt werden können und zugleich sichergestellt werden kann, dass Kinder weiterhin schwimmen lernen können und ihre erworbenen Fähigkeiten durch Schwimmpraxis auch beibehalten können.

Begründung:

Schon vor den beiden Pandemiejahren konnte die Hälfte der Kinder in den vierten Klassen in Stuttgart nicht schwimmen. Die Landeshauptstadt belegte im bundesweiten Vergleich dabei einen der letzten Plätze (StZ 12.8.22). Mit den Corona-Lockdowns hatte sich die Situation noch weiter verschlechtert. Wenn jetzt auch noch Bäder wegen Energiesparmaßnahmen geschlossen würden, wäre das den Kindern gegenüber unverantwortlich. Schwimmen ist nicht nur Spaß und sportliche Ertüchtigung, sondern in manchen Situationen überlebensnotwendig. Außerdem klagt die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) über Nachwuchsprobleme bei Schwimmlehrer:innen. Nachwuchs gibt es aber nur, wenn dafür Wasserflächen zur Verfügung stehen.

Im Zuge der durch den Ukraine-Krieg ausgelösten Gaskrise erarbeiten Bund, Land und Städte Energiesparkonzepte. Die Stadt Stuttgart hat angekündigt dabei auch die Schließung von städtischen Hallenbädern zu prüfen.

Privatwirtschaftlich betriebene Bäder, sog. Spaß-Bäder, in denen üblicherweise höhere Eintrittspreise gelten, dürfen voraussichtlich weiter geöffnet bleiben. Diese Spaß-Bäder sind jedoch für Familien mit geringem Einkommen – gerade angesichts deren immer angespannteren finanziellen Situation aufgrund steigender Inflation – keine Alternative.

Zudem kritisieren wir, dass Pools in Hotels und Freizeiteinrichtungen nicht betroffen sind, um Eingriffe in privatwirtschaftliche Unternehmen weitgehend zu vermeiden. Zwar berichtet die Stuttgarter Zeitung am 20.8.22, dass auch „private Innen- und Außenpools“ nicht mehr mit Gas oder Strom aus dem Netz beheizt werden“ dürfen. Doch sofort wurde eine Ausnahme formuliert: Wenn das Schwimmbad für therapeutische Anwendungen genutzt wird, fällt es nicht unter das Verbot. Nebenbei bemerkt: auch in öffentlichen Bädern gibt es diverse therapeutische Angebote, warum dürfen diese wegfallen?

Tatsache ist, dass „Verbote“ zum Beheizen von Privatpools aufgrund von Personalmangel im öffentlichen Dienst von Ordnungskräften nicht kontrolliert werden können.

Die städtischen Energiesparkonzepte dürfen nicht einseitig zu Lasten von Menschen mit geringem Einkommen, von Kindern und Familien gehen. Sie sind schon durch die Inflation besonders stark betroffen.

Bäder sind Teil der kommunalen Daseinsvorsorge und erfüllen wichtige gesellschaftliche Aufgaben: Gesundheitsvorsorge durch das Angebot für sportliche Betätigung, therapeutische Angebote (z.B. Kurse zur Wassergymnastik) bis hin zur Ausbildung von Rettungsschwimmer:innen durch das DLRG.

Als finanziell gut gepolsterte Stadt, ist es unsere Pflicht, Kindern und Familien ein adäquates Schwimmangebot bieten zu können, mit Wassertemperaturen, bei welchen Kindern das Schwimmenlernen auch wirklich möglich ist.