Die aktuelle Coronasituation hat die Lebensbedingungen vieler Stuttgarter:innen verändert. Es gab und gibt wieder Kurzarbeit und Geschäftsaufgaben. Für die unteren zehn Prozent der Einkommensbeziehenden sind die Reallöhne seit dem Jahr 1991 gesunken und auch für die unteren 50 Prozent gab es keine merklichen Verbesserungen. Eine Umkehr dieses Trends ist nicht in Sicht; stattdessen erleben wir eine der stärksten Inflationsraten der letzten Jahrzehnte. Hierbei steigen besonders Energie- und Lebensmittelkosten, was untere Einkommensgruppen besonders stark zu spüren bekommen.
In dieser Situation möchte die Mehrheit im Gemeinderat – und damit auch im Aufsichtsrat der städtischen Wohnungsbaugesellschaft SWSG – die Mieten erhöhen. Im Durchschnitt sollen es 6 Prozent sein, allerdings maximal 35 Euro im Monat. Dazu kommt, dass die Miete nicht mehr als 30 Prozent des verfügbaren Nettoeinkommens der Mieter:innen betragen darf. Leider ist immer noch nicht klar, ob wir bei den 30 Prozent von Kalt- oder Warmmiete sprechen!
Was wir aber wissen ist, dass die SWSG unter den kommunalen Wohnungsbaugesellschaften deutschlandweit die höchsten durchschnittlichen Mieten fordert. Zudem hat die SWSG trotz mehrerer Jahre ohne Mieterhöhung hohe Überschüsse erwirtschaftet, welche nicht nur zum Erhalt der Gebäude dienen, sondern deutlich darüber hinausgehen.
Wie viel möchten wir den Mieter:innen der städtischen Wohnungsbaugesellschaft eigentlich zumuten? Da die Handlungsfähigkeit der SWSG auch ohne Mieterhöhungen gesichert ist, muss man sich schon fragen: Wie viel ist zu viel? In einer Stadt, in der 24 Prozent der Kinder und Jugendlichen in prekären Verhältnissen leben müssen, sind Mieterhöhungen grundsätzlich abzulehnen.