Wohnungslosenberichterstattung umsetzen

Wir beantragen:

  1. 1,0 Sachbearbeiter:in (EG 13) für die Umsetzung des WohnungslosenberichterstattungsG und der Einführung einer Wohnungslosenstatistik (lfd. Nr. 3685)

Begründung:

Zum 1. April 2020 ist das Wohnungslosenberichterstattungsgesetz (WoBerichtsG) beschlossen worden. Dies verpflichtet die Landeshauptstadt Stuttgart zu einer jährlichen Datenerhebung in der Wohnungsnotfallhilfe. Diese konzeptionell planerische Aufgabe ist für den Ausbau der Steuerbarkeit im Hilfesystem der Wohnungsnotfallhilfe nötig.

Zur Sicherung der Nachhaltigkeit sollen die erfassten Daten außerdem für Planungszwecke des Sozialamts aufbereitet, analysiert und der Berichterstattung sowohl in Fachgremien als auch dem Sozial- und Gesundheitsausschuss des Gemeinderats zugrunde gelegt werden.

Die Aufbereitung der Datenbasis ist eine wichtige Voraussetzung für einen zielgerichteten Weiterentwicklungsprozess der Wohnungsnotfallhilfe in Stuttgart. Die Leistungsfähigkeit des Hilfesystems und damit der sozialen Infrastruktur in der Landeshauptstadt Stuttgart wird dadurch bedeutend verbessert. Auch diese neue Aufgabe ist im Sozialamt zu verorten und mit Ressourcen zu hinterlegen.

Weitere Informationen siehe auch GDRrs. 200/2021.