Pflege-Wohngemeinschaften koordinieren und begleiten

Wir beantragen:

  1. 1,0 Stellen Sozialarbeiter:in (EG 11) für die Koordinierung ambulant betreuter Wohngemeinschaften und die Begleitung von Pflege-Wohngemeinschaften (lfd. Nr. 3580)

Begründung:

In der Landeshauptstadt Stuttgart gibt es zurzeit 14 anerkannte Wohngemeinschaften für Menschen mit Pflegebedarf (Stand Mai 2021). Seit der Beschlussfassung des Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetzes (WTPG) 2014 entstehen zunehmend mehr Wohngemeinschaften für Menschen mit Pflegebedarf in Baden-Württemberg.

Aufgrund des demografischen Wandels und des Abbaus von Doppelzimmern in Pflegeheimen werden in der Landeshauptstadt Stuttgart bis zum Jahr 2030 2.052 zusätzliche Pflegeplätze benötigt (vgl. GRDrs 320/2021 „Ergebnis des 3. Suchlaufs für Pflegeheimstandorte“). Wohngemeinschaften für Menschen mit Pflegebedarf sind ein wichtiger Baustein im Versorgungssystem für Menschen, die in der Regel einen hohen Pflegebedarf haben. Sie entstehen meist in Mehrfamilienhäusern und weisen aufgrund dessen einen hohen Quartiersbezug auf.

Wie in der GDRrs. 528/2021 beschrieben ist, stehen für den geplanten Ausbau von Wohngemeinschaften für Menschen mit Pflegebedarf die notwendigen Ressourcen nicht zur Verfügung. Die erforderliche Steuerung und Förderung des Ausbaus dieses sozialraumorientierten Pflegeangebots und die notwendige kontinuierliche, professionelle Begleitung und Beratung bei der Planung, Gründung und im Betrieb von Wohngemeinschaften kann mit den bestehenden Ressourcen nicht sichergestellt werden. Aufgrund dessen beantragen wir eine Stelle für die Koordinierung und Begleitung von Wohngemeinschaften.