Städtebaulichen Erneuerung fortsetzen (GRDrs 210/2021)

Wir beantragen:

  1. Die Umsetzung aller in GRDrs 210/2021 beschriebenen städtebauliche Projekte in die Finanzplanung 2022 bis 2026 einstellen.

Begründung:

Das “Jahresprogramm der städtebaulichen Erneuerung Bewilligung im Programmjahr 2021 Prioritätensetzung 2022 und Ausblick” (GRDrs 210/2021) wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik am 13.07.2021 einstimmig beschlossen. Einen Tag später beschloss Der Verwaltungsausschuss ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.

Allerdings fand sich die Drucksache nur auf der Rote Liste auf den Seiten 52, 53 und 54 wider. Wir wollen die städtebauliche Erneuerung fortsetzen und beantragen deshalb die Finanzierung aller Projekte.