Personalstellen für Jobcenter

Wir beantragen:

  1. 4,2 Stellen für Persönliche Ansprechpartner:in (PAP), EG 10 für besonderen Unterstützungsbedarf von geflüchteten Jugendlichen unter 25, lfd. Nr. 3365, (29-4)
  2. 1,0 Stelle Sachbearbeitung EG 10, Systembetreuung IuK/Support, lfd Nr. 3370, (29-1.3)
  3. 0,5 Stelle Sachbearbeitung A 12, Datenschutz, lfd. Nr. 3375, (29-2)
  4. 0,4 Stelle Sekretär:in EG 6 für die Abtlg. Verwaltung, lfd Nr. 3380, (29-1)
  5. 0,5 Stelle Sekretär:in EG 6 für die Abtlg. Markt und Integration, lfd Nr. 3385, (29-3)
  6. 0,2 Stelle Sekretär:in EG 5 für den Örtlichen Personalrat, lfd Nr. 3390, (29-PR)
  7. Der Leitungsanteil bei den Zweigstellenleitungen wird grundsätzlich auf 50% (bisher i.d.R. 30%) des Stellenanteils erhöht.

Begründung:

Zu 1) Der zusätzliche Stellenbedarf entsteht durch kompliziertere Problemlagen bei den Jugendlichen. Dazu wird die Betreuung qualitativ anspruchsvoller und aufwändiger. Das benötigt mehr zeitliche Ressourcen der PAPs.

Zu 2) Das Jobcenter hat einem hohen Zuwachs an Mitarbeitenden. Zu Jahresbeginn 2016 waren rd. 515 Personen beschäftigt, bis Januar 2021 sind es rd. 610 Personen). Ein weiterer Stellenzuwachs ist absehbar. Damit ist bereits ein erhöhter Betreuungsaufwand verbunden. Zugleich obliegen der Systembetreuung IuK neue Anforderungen und Aufgaben, wie die laufende passgenaue und bedarfsorientierte Zurverfügungstellung von neuen Kommunikationswegen und –technologien (Videokonferenz, 60 Telearbeitsplätze, Support für mobile Geräte mit der zugehörigen Software, OTRS-Ticketsystem, New Voice, Wissensdatenbank-QuWIS). Durch die zunehmende Digitalisierung, die während der Corona-Pandemie nochmals einen erheblichen Schub erfuhr, wird diese Stelle dringend benötigt.

Zu 3) Die Anforderungen im Datenschutz sind seit 2018 durch die Datenschutzgrundverordnung der EU – DSGVO –  in Komplexität und Fülle stark gestiegen. Dies wirkt sich im Jobcenter besonders aus, da hier rund 600 Mitarbeitenden sehr sensible personenbezogene Daten von rund 42.000 Leistungsberechtigten verarbeitet werden. Die Stärkung der Rechte der Betroffenen durch die EU-Datenschutzgrundverordnung (Anrufung der/des Datenschutzbeauftragten, Auskunftsanspruch, Berichtigung/Löschung/Sperrung, Schadensersatzanspruch u.a. bei Datenpannen) wirkt sich beim Datenschutz unmittelbar auf den Arbeitsumfang aus.

Zu 4) Das Sekretariat ist sowohl für die zuverlässige Erledigung von administrativen und organisatorischen Aufgaben für die Abteilungsleitung als auch für die Mitarbeitenden der drei Sachgebiete Personal und Organisation, Haushalt und Finanzen sowie Informations- und Kommunikationstechnologien verantwortlich. Zum Zeitpunkt der Stellenschaffung waren der Abteilung Verwaltung 19,9 Stellen bzw. 23 Mitarbeitende zugeordnet. Das Sekretariat ist inzwischen für 45 Mitarbeiter:innen (knapp 40 Stellen) zuständig. Die zahlreichen Aufgaben können aufgrund der Größe der Abteilung mittlerweile nicht mehr mit der bestehenden 0,60 Stelle vollumfänglich geleistet werden. Es bedarf hierzu dringend einer Vollzeitkraft.

Zu 5) Mit dem Geschäftsplan 2013 (GRDrs. 815/2012) wurde eine 0,50 Stelle für das Sekretariat in der Abteilung Markt und Integration geschaffen. Neben den üblichen Sekretariatsaufgaben sind ständig weitere Aufgaben dazugekommen, die zu einer Steigerung des Arbeitsumfangs um 50% geführt haben, sodass eine Aufstockung der Stelle um eine 0,50 Stelle auf eine Vollzeitstelle erforderlich wird. Außerdem wurde bereits mit der Stellenschaffung 2013 (im Kontext der Option) der Bedarf bei weitem unterschätzt. Die Abteilung Markt und Integration verzeichnet seit 2017 einen permanenten Zuwachs an Aufgaben und Stellen, welche die Landeshauptstadt Stuttgart für die Umsetzung des Teilhabechancengesetzes zur Verfügung gestellt hat. Das Sekretariat ist für die insgesamt 38 Mitarbeiter:nnen aus den beiden Sachgebieten „Arbeitgeberteam“ und „Sachgebiet Planung und Steuerung“ zuständig.

Zu 6) Arbeitsvermehrung wegen Zunahme der Anzahl freigestellter Personalrät:innen und Gremiumsmitglieder. Auch wirkt sich die steigende Zahl an Mitarbeiter:innen im Amt direkt auf die Arbeit des ÖPR aus, indem mehr (Beratungs-)Anfragen eingehen. Das Jobcenter hat regelmäßig eine erhebliche Anzahl an Personalauswahl-/Stellenbesetzungsverfahren (zwischen 50 bis 60 pro Jahr), die sehr aufwändig und zeitintensiv sind. Darüber hinaus nimmt die Breite und die Komplexität der Themen zu, so dass sich der Umfang der anfallenden Personalratstätigkeiten stetig erweiterte.

Die aktive Teilnahme an internen und externen Arbeitskreisen, Absprachen mit der Amtsleitung, weiteren fachspezifischen Arbeits- und Projektgruppen, Ausschüssen, Zirkeln usw. gehört zum Alltag und wird genauso erwartet, wie die Rückspiegelung und Information aus den genannten Arbeitsgruppen ins Gremium. Aufgrund der erheblichen Arbeitsvermehrung benötigt der öPR eine Entlastung durch die Unterstützung einer Sekretariatskraft.

Zu 7) Die Zweigstellen-Leitungen des Jobcenters sind so eingestuft, dass sie laut Stellenbeschreibung zu 70% mit operativen Aufgaben als Persönliche Ansprechpartner:innen betraut sind und formell nur zu 30% Leitungsaufgaben übernehmen. Diese Einstufung entspricht bei weitem und schon seit langem nicht der Realität. Faktisch wird mindestens die Hälfte der Arbeitszeit für Leitungsaufgaben gebraucht. Dies anzuerkennen würde sowohl zu einer größeren Wertschätzung der langjährigen Arbeit in den Zweigstellen führen – die seit langem keinerlei Höhergruppierung erfahren hat -, wie auch zu mehr Gerechtigkeit bei der Leitungsspanne führen. Zu beachten ist, dass für Amt 29 (Jobcenter) im Durchschnitt 85 Prozent der finanziellen Aufwendungen vom Bund getragen werden und somit für die Stadt diese Stellenanträge weniger auf den Ergebnishaushalt durchschlagen.