Personal für die Durchsetzung der Vorkaufsrechte!

Wir beantragen:

  1. Eine Vollzeitstelle 1,0 mit der Gruppierung EG12 zur Durchsetzung die gemeindlichen Vorkaufsrechte.

Begründung:

Der Sicherung städtischer Handlungsspielräume in Milieuschutzgebieten muss eine sehr hohe Priorität eingeräumt werden, damit Optionen für bezahlbares Wohnen und Stadtentwicklung nicht auf lange Sicht verbaut werden. Zudem hat der Stuttgarter Gemeinderat in den letzten Jahren mehrere Zielbeschlüsse gefasst, auf deren Grundlage die Stadt Vorkaufsrechte für Gebäude mit unterschiedlichen Nutzungsformen (z.B. Wohnen, Bürofläche, Parkhäuser) ziehen kann. Wenn die Verwaltung Vorkaufsrechte nicht zieht, handelt sie in klarem Widerspruch zu mehrheitlich gefassten Zielbeschlüssen des Gemeinderats. So wurde z.B. im Antrag Nr. 293/2017 (Bezahlbares Wohnen in Stuttgart mit mehr kommunalen Wohnungen!) beschlossen, „a) dass der kommunale Bestand an Wohnungen und Flächen deutlich erhöht wird und b) dass die SWSG ihren Anteil am Gesamtwohnungsbestand aller Wohnungen in Stuttgart sukzessive auf 10 Prozent steigern kann.“ Alle zum Verkauf stehenden Liegenschaften und Flächen, welche für einen Vorkauf in Frage kommen, sind für die Stadt – so die Zielbeschlüsse des Gemeinderats respektiert werden – von höchstem Interesse. Insofern soll die Verwaltungsspitze alle Vorkaufsrechte ziehen. Dies gebietet auch der Schutz der Mieterinnen und Mieter vor evtl. Umwandlungen in Eigentumswohnungen, Eigenbedarfskündigungen und Luxussanierungen. All dies ist Grund genug für die Verwaltung, alle Vorkaufsrechte zu ziehen, um der Beschlusslage des Gemeinderats gerecht zu werden. Für die Durchsetzung des gemeindlichen Verkaufsrechts wird Personal benötigt.