Neufassung Feuerwehrbedarfsplan: alle Bedarfe frühestmöglich berücksichtigen

Wir beantragen:

  1. die anfallenden Stellen und Sachmittelbedarfe im turnusmäßig erneuerten Feuerwehrbedarfsplan 2021 sowohl zeitnah in den Doppelhaushalt 2022/2023 als auch in die mittelfristige Finanzplanung bis 2026 aufzunehmen und zuvor jeweils so rasch wie möglich zu beziffern.

Begründung:

Der aktuell gültige Feuerwehrbedarfsplan stammt aus dem Jahr 2011. Entsprechend dem Gemeinderatsbeschluss vom 27.07.2011 (GRDrs. 621/2011, Ziffer 6) ist die Verwaltung beauftragt, den Feuerwehrbedarfsplan in einem zehnjährigen Rhythmus fortzuschreiben. Die Fortschreibung, die insbesondere auch der Stadtentwicklung (Stuttgart 21 (S21), Eiermann-Campus, Rosensteinviertel, starker Anstieg der Tunnel im Stadtgebiet sowohl bei Bahn wie Autoverkehr) Rechnung tragen muss, wird aktuell durch den externen Gutachter Lüff+ unter Projektleitung des Haupt- und Personalamtes (10-3.1) aufgearbeitet. Um die Feuerwehr für die kommenden 10 Jahre zukunftsfähig aufzustellen, ist die rasche, gegebenenfalls stufenweise Einplanung der nötigen Bedarfe (mit ausreichendem Vorlauf z.B. für die – wann auch immer –  erfolgende Inbetriebnahme von S21 usw.) im Doppelhaushalt und der mittelfristigen Finanzplanung zwingend erforderlich; daher ist ein Folgeantrag aufgrund dieser Zahlen zu diesem zu erwarten.