Wir beantragen:
- 22,37 Stellen für das Jugendamt (ohne Kita-Kräfte) mit unterschiedlichen Eingruppierungen, s. lfd Nummern 2850 bis 2950
- 30,0 Stellen für pädagogische Fachkräfte, S 8a, Kostenstelle 5104 1100, lfd. 3120 (vgl. GRDs 172/2021)
Begründung:
Zu 1) Die hier beantragten 22,37 Stellenanteile wurden von der Amtsleitung des Jugendamts ausführlich beantragt sowie deren Notwendigkeit bei WFB vorgetragen. Thematisch beinhalten die beantragten Stellen eine Vielzahl an Inhalten und Anforderungen, wobei entweder Arbeitsvermehrung, schwierigere Fallbetreuung, neue gesetzliche oder verwaltungsrechtliche Vorgaben zu erfüllen sind.
Die Themen werden hierzu nur summarisch aufgeführt:
erhöhter Datenschutz (DVSGO), IT-Sicherheit gewährleisten, psychologische Fachberatung (z.B. wegen zunehmender Anzahl von Beratungsfällen und schwierigen Problemlagen), Koordination der Umsetzung des neuen Qualifizierungskonzepts für Kindertagespflegepersonen, Kita-Gesamtsteuerung/Rechtsanspruch, Stellenanteile für Leitungsaufgaben (Frühe Hilfen und Netzwerkkoordination), Umsetzung der neuen Verwaltungsvorschrift zur Kindertagespflege und Pflegeerlaubnisse, Anpassungsqualifizierung für Erzieher:innen, Integration durch Qualifizierung Fortführung des Projekts IQ-Netzwerk, Sachbearbeitung im Qualitätsorientierten Wissens- und Informationsmanagementsystem QuWis, Sozialpädagogische Betreuung für 7 neue KiFaZe, Zunahme der Betreuungsweisungen für straffällig gewordene junge Menschen, Steuerungsunterstützung für die Abteilung zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung, Pflegekinderdienst und Bereitschaftspflege, Aufbau eines trägerübergreifenden Personalmonitorings.
Zu 2) Seit dem Jahr 2013 haben Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung. Um diesen Rechtsanspruch auch umsetzen zu können, braucht es nicht nur genügend Betreuungsplätze, sondern auch ausreichend gut ausgebildete pädagogische Fachkräfte. Der Personalbedarf in den Tageseinrichtungen für Kinder ist ungebrochen hoch. So sind durchschnittlich 250 Stellen beim städtischen Träger unbesetzt.
In Zeiten des Personalmangels müssen alle Anstrengungen unternommen werden, die zu verbesserten Arbeitsbedingungen führen und die Attraktivität der Tätigkeit im Vergleich zu anderen Branchen erhöhen.
Ein Schritt dazu ist die Erhöhung der Ermächtigung zur Beschäftigung von 20 VZK auf 30 VZK als „Überbrückungsstellen“ außerhalb des Stellenplanes z.B. zur Weiterbeschäftigung von Auszubildenden.