Gesundheitsamt zukunftssicher machen: Entfristung der Ermächtigungen von 20,5 Stellen und Sachkosten erhöhen

Wir beantragen:

  1. Die Entfristung der Ermächtigungen von 20,5 Stellen (Amt 53), s.a. GRDrs 429/2022
  2. Sachkosten des Gesundheitsamts auf 153.000 Euro jährlich aufstocken

Begründung:

zu 1) Im Mai 2021 wurden zur „Unterstützung und dauerhaften Stärkung des Gesundheitsamts in der Corona-Krise“ 20,5 Ermächtigungsstellen geschaffen. Damit konnte außerhalb des Stellenplans bis 31.12.21 Personal in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis eingestellt werden. Inzwischen ist vorgesehen, dass die Ermächtigungen bis Mitte 2021 verlängert werden. Das reicht nicht aus. 2020 fand bereits eine umfassende Organisationsuntersuchung im Gesundheitsamt statt (GRDrs 965/2020). Aus Sicht des Gesundheitsamts ist eine nochmalige Organisationsuntersuchung unnötig. Gemäß der GRDrs 420/20 soll zum Stellenplan im DHH 22/23 über deren dauerhaften Bedarf entschieden werden.

Das Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst Baden-Württemberg legt vier Kernaufgaben für die Gesundheitsämter fest. Eine ganz zentrale Rolle nimmt hierbei der Gesundheitsschutz, insbesondere der Infektionsschutz und die Hygiene ein. Auch bereits vor der aktuellen Covid-19-Pandemie hat das Gesundheitsamt Stuttgart im Rahmen seiner vielfältigen Aufgaben die Bürgerinnen und Bürger vor alltäglichen, aber auch lebensbedrohlichen gesundheitlichen Gefahren geschützt (Krankenhaushygiene, Trinkwasser, u.v.a.m.). Die aktuelle Covid-19-Pandemie zeigt, dass lokale Infektionsgeschehen auch auf anderen Kontinenten bei neuartigen Erkrankungen innerhalb kurzer Zeit zu einer weltweiten Bedrohung führen können.

Die Gesundheitsämter müssen für die Zukunft auf solche Entwicklungen vorbereitet sein. Das Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Stuttgart wird – wie alle Gesundheitsämter – daher künftig nicht mehr dasselbe sein wie zuvor. Der Öffentliche Gesundheitsdienst muss mit seinen Kernaufgaben Infektionsschutz und Gesundheitsschutz der gesamten Bevölkerung nachhaltig gestärkt werden. In diesem Kontext muss der Öffentliche Gesundheitsdienst vielfältige Aufgaben übernehmen. Nicht nur der akute Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage und die Steuerung der medizinischen Versorgung der Bevölkerung bei Pandemien hat eine essentielle und überlebensnotwendige Bedeutung, sondern auch der vorbeugende Schutz der Bevölkerung. Die Gesundheitsämter müssen sich dauerhaft auf die „neue Wirklichkeit“ einstellen.

zu 2) Das Gesundheitsamt hat eine große Aufgabenvermehrung rund um die Corona-Pandemie aber auch darüber hinaus erfahren. Dafür wurden erfreulicherweise neue Stellen geschaffen, die aber selbstverständlich auch mehr Sachmittel benötigen und deren Sachmittel häufig über dem von der Kämmerei angesetzten durchschnittlichen Sachkostenanteil liegen. Die Sachkostenanteile im Gesundheitsamt liegen im Vergleich zu anderen Ämtern wesentlich höher, da sowohl Personalwerbung für Ärzte in einschlägigen Ärztepublikationen und -foren, wie auch die Fachfortbildungen für Ärzte sehr hochpreisig sind und damit wesentlich kostspieliger als dies für andere Themen und Bereiche angesetzt ist. Auch erfordert die Aus-, Weiter- und Fortbildung der Hygienekontrolleure spezifische, hochpreisige Seminare.

Während die Standard-Fortbildungen für Mitarbeiter*innen der Ämter überwiegend vom Budget des Haupt- und Personalamts beglichen werden, muss das Gesundheitsamt die oben genannten spezifischen und über dem üblichen Kostenniveau liegenden Seminar- und Kongresskosten aus dem eigenen Budget begleichen. Dies führt zu einer starken Mehrbelastung des Amts bei den Sachkosten. Daher fordern wir eine Erhöhung der Sachkosten.