Gesundheitsamt: Beauftragte:n für Suchtprophylaxe und Gesundheitsplanung Prostitution personell stärken

Wir beantragen die folgende Stellenschaffung:

  1. 0,5 Stellenanteil EG 13, Beauftragte:r für Suchtprophylaxe BfS (53-5-), lfd Nr. 3955
  2. 0,7 Stellenanteil EG 13, Sozialplaner:in / Gesundheitsplaner:in für Planung Prostitution (53-5), lfd Nr. 3950

Begründung:

ad 1) Die Stelle der/des Beauftragten für Suchtprophylaxe war ursprünglich (im Jahr 1995) schon eine Vollzeitstelle, die im Zuge von Haushaltskonsolidierungen um 50 % gekürzt und seitdem nie wieder aufgestockt wurde. Zugleich hat die Bedeutung des Themas Sucht und die Zahl der Suchtgefährdeten zugenommen. In den letzten Jahren ist das Suchthilfesystem in Stuttgart und auch das Spektrum der Suchtprävention kontinuierlich ausgebaut worden, was zu einem erheblichen Zuwachs an Aufgaben für den/die Beauftragte zur Folge hatte.

Um die Strukturen der zuwendungsfinanzierten Angebote der Suchthilfe zu analysieren und zu bewerten, hat die Stadt Stuttgart 2019 eine Evaluation bei der Gesellschaft für Forschung und Beratung im Gesundheits- und Sozialbereich (FOGS) in Auftrag gegeben. FOGS regt die Aufstockung auf eine volle Stelle an, um die Umsetzung des Planungsauftrags der BfS gewährleisten zu können (vgl. FOGS 2019, S.158, GRDrs 519/2020).

Komplexere Aufgaben und die wachsenden Ansprüche an eine zeitgemäße Planung und Steuerung der suchtpräventiven Angebote machen die Stelle erforderlich. Der Bedarf ergibt sich auch in den Bereichen Grundlagen der Planung, Kooperation und Vernetzung, Setting-Ansatz sowie gesellschaftliche Veränderungen. Z.B. soll das Thema um die Bereiche kultur- und alterssensible Suchtprävention erweitert werden. Weitere Ziele und Aufgaben sind die Überarbeitung der Leitlinien zur Umsetzung suchtpräventiver Angebote mit den verschiedenen Suchthilfe-Trägern und eine vereinheitlichte Struktur der Jahres- und Sachberichte der Träger. Ebenso sollen die Schnittstellen zu weiteren Kooperationspartner:innen aus der Selbsthilfe und insbesondere zur Jugendhilfe ausgebaut und vernetzt werden. In der aktuellen Situation kommt auch der Entwicklung digitaler Konzepte zur Suchtprävention immer mehr Bedeutung zu. Um der Forderung von FOGS nach evidenzbasierten Angeboten zu entsprechen, sollte deren Konzeption und Evaluation begleitet werden.

Das Themenfeld der Suchtprävention ist eine Pflichtaufgabe des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, festgelegt im Gesetz des Öffentlichen Gesundheitsdienstes ÖGDG § 7 sowie in der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Beauftragten für Suchtprophylaxe der Stadt- und Landkreise“ vom Sozialministerium Baden-Württemberg. Die/der BfS ist für alle Lebensbereiche und Altersgruppen zuständig und soll stets auf aktuelle Themen und Entwicklungen reagieren. Suchtprävention hat zum Ziel, Kompetenzen zu stärken, die einem riskanten (Konsum-)verhalten vorbeugen. Sowohl die Ziele als auch die Maßnahmen orientieren sich an Lebenslagen und Bedürfnissen der jeweiligen End-Adressat*innen. Adressat*innen der Suchtprävention sind grundsätzlich alle Alters- und Bevölkerungsgruppen, für die jeweils bedarfsgerechte spezifische Konzepte entwickelt werden (GDRs 915/2020).

ad2) Bisher gibt es im Gesundheitsamt für die Großstadt Stuttgart nur eine 0,3-Stelle zur Gesundheitsplanung Prostitution. Die Zahl und die prekäre Situation von Armuts- Prostitution ist stetig gestiegen. Für diesen Themenbereich müssen grundsätzliche Planungen und Erhebungen gemacht werden, Projekte und Konzeptionen entwickelt werden. Auch finanzielle Bedarfe sind abzuklären, da inzwischen deutlich mehr Träger mit wesentlich mehr Stellenanteilen (insgesamt 12,8 Stellen bei den Trägern) für Beratungs- und Ausstiegsangebote für Prostituierte tätig sind. Es ist regelmäßiger Kontakt und Austausch mit den Trägern (Planungsgespräche) erforderlich, die Koordination der Träger ist Aufgabenbestandteil. Das von der 0,3-Stelle im Gesundheitsamt zu verwaltende Gesamtbudget lag im Jahr 2020 bei 650.000€! Sowohl die gesetzlichen Vorgaben (Prostituierten- und Infektionsschutzgesetz) wie auch der Beschluss aus dem Gemeinderat im HH 2020/21 zur Übernahme der Übergangsfinanzierung für Prostituierte als neue Aufgabe, führten zu einer erheblichen Arbeitsvermehrung mit erheblicher Überstundenlast.