Anwohner:innenparken: Gebühren gestaffelt nach Einkommen und Pkw-Größe – Auto-Rückgabe-Bonus

Wir beantragen:

  1. Die Anwohner:innenparkgebühren für Gebiete mit Parkraummanagement werden ab dem dritten Quartal 2022 wie folgt:
  2. a) Für schwere Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor über 1800 Kilogramm Gesamtgewicht und Elektrofahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über 2000 Kilogramm werden die Gebühren auf 360 Euro pro Jahr erhöht.
  3. b) Normale Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor unter einem Gesamtgewicht von 1800 Kilogramm und Elektrofahrzeuge unter einem Gesamtgewicht von 2000 Kilogramm bezahlen künftig pro Jahr 180 Euro für einen Anwohner:innenparkausweis.
  4. c) Inhaber:innen von Familiencard bezahlen pro Jahr 60 Euro, Inhaber:innen einer Bonuscard bezahlen wie bislang auch 30,70 Euro Verwaltungsgebühren.
  5. Die Ausweitung des Parkraummanagements (PRM) auf die Gesamtstadt soll vorangetrieben werden. Die Dafür notwendigen Mittel aus GRDrs 546/2021 in Höhe von 100 000 Euro für das Jahr 2022 und 200 000 Euro für das Jahr 2023 werden in den Haushalt übernommen.
  6. Wer sein Pkw ab dem 1. Januar 2022 abmeldet und innerhalb der nächsten drei Jahre kein Pkw anmeldet (bezogen auf den Haushalt), bekommt als Nachhaltigkeitsbonus ein VVS-Jahresticket für die nächsten drei Jahre umsonst. Die dafür notwendigen Mittel für die Jahre 2022 ff. werden im Haushalt eingestellt.

Begründung:

Anfang Juli 2021 hat die Landesregierung von Baden-Württemberg den Weg freigemacht, dass Kommunen die Preise ihrer Anwohner:innenparkausweise selbst bestimmen können. Bislang lag der Gebührenrahmen zwischen 10,20 Euro und 30,70 Euro pro Jahr – damit konnten lediglich die Verwaltungsgebühren für die Herausgabe der Parkausweise gedeckt werden. Faktisch war damit also das Parken im öffentlichen Raum gratis. Die Kosten für die Erstellung und Unterhaltung von Parkraum in der Öffentlichkeit wurden von allen Steuerzahlenden erwirtschaftet. Mit der Aufhebung des Gebührenrahmens bietet sich erstmals die Möglichkeit, die Kosten nach dem Verursacher:innenprinzip zu erheben und nach Einkommen zu differenzieren. Im Sinne einer ökologischen und sozialen Verkehrswende müssen Anreize weg vom eigenen Pkw hin zum Umweltverbund und zu mehr Carsharingangeboten gemacht werden.

Städte wie Freiburg planen die Kosten für die Anwohner:innenparkausweise auf 360 Euro pro Jahr anzuheben. Tübingen hat sich für ein Modell entschieden, welches nach Fahrzeuggewicht und nach Einkommen der Haushalte unterscheidet. Der Regeltarif in Tübingen für einen Jahresparkausweis ist liegt bei 120 Euro. Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor, die mehr als 1,8 Tonnen wiegen werden 180 Euro pro Jahr fällig – bei Elektrofahrzeugen ist die Schwelle bei 2 Tonnen. Bonuscardinhaber:innen bezahlen von den Tarifen je die Hälfte.

Die von der Verwaltung geplante Ausweitung des Parkraummanagements (PRM) auf die Gesamtstadt soll in diesem Zusammenhang erfolgen. Die dafür notwendigen Mittel in Höhe von 300 000 Euro für die Jahre 2022 und 2023 (siehe GRDrs 546/2021 Anlage 2) sollen in den Haushalt gestellt werden und baldmöglichst umgesetzt werden.

Um zusätzliche Anreize für ein nachhaltigeres Mobilitätsverhalten zu setzen, wollen wir, dass alle, die ihr Auto abmelden und innerhalb der nächsten 3 Jahre keines mehr anmelden, ein VVS Jahresticket für die nächsten drei Jahre, nach der Idee des Nachhaltigkeitsbonus ähnlich wie bei der Lastenradförderung in GRDrs 102/2020 und GRDrs 190/2020. Die Stadt Barcelona spendiert allen, die ihr Verbrennerfahrzeug dauerhaft abmelden, drei Jahre lang ein Ticket für den ÖPNV.

Übersicht Gebührenneuordnung:

Schwere Fahrzeuge
360 Euro pro Jahr

 

Zielgruppe Normale Fahrzeuge
Regeltarif 180 Euro pro Jahr
Familiencard 60 Euro pro Jahr
Bonuscard 30 Euro pro Jahr