SIM Konditionen anpassen Änderungsantrag zu GRDrs 1060/2019

Wir beantragen folgende Änderungen an den Konditionen für das Stuttgarter Innenentwicklungsmodell (SIM):

  1. Der beim Planungsbegünstigten verbleibende Planungsgewinn reduziert sich von einem Drittel auf 10 Prozent.
  2. Die Quote des geförderten Wohnungsbaus an der gesamten für Wohnungsbau festgesetzten Fläche wird auf 50 Prozent erhöht.
  3. Der Anteil von Sozialmietwohnungen (SMW) am Anteil der geförderten Wohnungen beträgt 70 Prozent, der Anteil für MME 30 Prozent. Der Anteil Förderung für PWE entfällt.
  4. Die Option „Ersatzmaßnahmen“ im Radius von 1000 Metern entfällt.
  5. Ab der 10. Wohneinheit bzw. ab 450 m2 ist die erste Sozialmietwohnung zu erstellen
  6. Die Bindung der geförderten Wohnungen beträgt 50 Jahre.
  7. Es wird beim Amt für Liegenschaften und Wohnen ein anonymisiertes Vorschlagsverfahren zur Auswahl der Mieter*innen durch Wohnungseigentümer erprobt, das die diskriminierungsfreie Wohnungsvergabe sichert. Dabei sind z.B. Informationen, die für ein Mietverhältnis unerheblich sind, auszublenden.

Begründung:

Die bisherige Wohnungspolitik der Stadt trägt nicht dazu bei, die Situation auf dem Wohnungsmarkt zu entschärfen. Rund 100.000 Mieter*innenhaushalte haben einen Anspruch auf eine mietpreisgebundene Wohnung, 85 Prozent der Stuttgarter der Anspruchsberechtigten gehen jedoch leer aus. Wenn nicht auf wirksamere Maßnahmen umgesteuert wird, wird sich der Trend des Rückgangs von Sozialmietwohnungen fortsetzen. In GRDrs 83/2021 Jahresbericht Wohnungswesen werden für das Jahr 2028 aufgrund auslaufender Mitpreisbindungen nur noch 13.000 Sozialwohnungen in Stuttgart prognostiziert. Ende 2020 gab es hier noch 14.274 Sozialwohnungen. Mit der geforderten längeren Bindungsdauer von 50 Jahren sollen die Wohnungen länger in der Sozialbindung gehalten werden.

Die vorgeschlagenen Veränderungen in GRDrs 1060/2019 gehen jedoch nicht weit genug, um einen signifikanten Beitrag zur Erreichung dieses selbstgesteckten Ziels leisten zu können und sollen deshalb wie beantragt verändert werden.

Die beantragten Änderungen leisten darüber hinaus einen wesentlichen Beitrag, die Stadt mieten- und wohnungspolitisch dort handlungsfähiger zu machen, wo die Defizite sozialer Wohnungsversorgung besonders gravierend sind: für Eltern mit Kindern in Sozialpensionen, für Personal- und AzuBi*innen-Wohnraum zur Attraktivierung des Arbeitgebers Stadt, für barrierefreie Wohnraumversorgung für Menschen mit Handicap und Pflegebedürftige.