Turnusmäßige Mieterhöhung bei der SWSG weiter aussetzen! Änderungsantrag zu GRDrs 309/2021

Wir beantragen:

  1. Die Vertreter*innen der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH (SWSG) werden beauftragt:

a) die turnusmäßig 2022 anstehende Erhöhung der Mieten für den Zeitraum von drei Jahren auszusetzen;

b) diesen Beschluss auf alle Mietwohnungen bzw. Mietverhältnisse der SWSG anzuwenden.

Begründung:

Im Juni 2018 war im Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen mit großer Mehrheit der Beschluss gefasst worden, die anstehende turnusmäßig alle drei Jahre geplante Erhöhung der SWSG-Mieten auszusetzen. Aus gutem Grund: die Lohn- und Gehaltsentwicklung konnte (und kann) mit den Steigerungen der Mietpreise in der Stadt längst nicht mehr Schritthalten.

Die städtische SWSG, größte Vermieterin in der Stadt, muss deshalb einen besonders spürbaren Beitrag mit Signalcharakter zur Dämpfung der Mietenentwicklung in Stuttgart leisten, denn ihr Gesellschaftszweck legt sie darauf fest, eine „sozial verantwortbare Wohnungsversorgung zu wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen sicherzustellen“.

Der Beschluss aus dem Jahr 2018, die Mieterhöhung auszusetzen, hat die meisten Mieter*innen der SWSG für drei Jahre entlastet. 2021, im zweiten Jahr der Corona-Pandemie, klafft jedoch die Schere zwischen verfügbaren Einkommen und den Belastungen durch die Miete jedoch noch weiter auseinander als im Jahr 2018. Die aktuell veröffentlichten Zahlen zur Einkommensentwicklung weisen für das Jahr 2020 für Baden-Württemberg einen Reallohn-Verlust von 3,5 Prozent aus, für einzelne Gewerbe wie Hotel –und Gastronomie über 17 Prozent. Eine Umkehrung dieser Entwicklung zeichnet sich im Jahr 2021 und für die Folgejahre nicht ab. Für Normal- und Geringverdiener*innen und Rentner*innen werden steigende Mieten somit zum existentiellen Problem.

Die Stadt und ihr Wohnungsbauunternehmen SWSG als Vermieterin von rund 19 000 Wohnungen sind deshalb gefordert, in ihrem Bestand auf Mieterhöhungen zu verzichten, d.h. turnusmäßige Mieterhöhungen auszusetzen.

Ein Bündnis aus Deutschem Mieterbund, Deutschem Gewerkschaftsbund, Paritätischem und mehreren regionale Mieterinitiativen hatte bereits im Februar 2021 die Forderung nach Mieterhöhungsstopp bundesweit gestellt.

Darüber hinaus weist der von der SWSG vorgelegte Jahresabschluss 2020 aus, dass die SWSG nach drei Jahren Verzicht auf die turnusmäßige Mieterhöhung ein Unternehmen mit gold geränderter Bilanz ist, mit erneut gestiegenem Bilanzgewinn, gestiegenem Jahresüberschuss und Eigenkapital, und erneut erhöhten Gewinn-Rücklagen. Die Handlungsfähigkeit der SWSG ist somit ohne Mieterhöhungen gesichert.