Liegenschaftsbericht: 871 Tage lang keine Antwort – warum will die Verwaltung partout nicht antworten?

Wir beantragen:

  • Die unverzügliche Beantwortung der Anträge 336/2018 und 337/2018

Wir fragen:

  • Wann glaubt die Verwaltungsspitze, dass das 2. Quartal 2019 endet, in dem die Beantwortung des Antrags zum Liegenschaftsmanagement (Nr. 337/2018) im städtischen Informationssystem angekündigt wurde?

Begründung:

Im Oktober 2018 haben wir zwei Anträge zum Thema Liegenschaftsmanagement bzw. einen Liegenschaftsbericht beantragt. Einerseits wollten wir mit dem Liegenschaftsmanagement (Nr. 337/2018) einen kurzfristig zu erarbeitenden Bericht. Am 4. Dezember 2018 kündigte der damalige Oberbürgermeister Fritz Kuhn an, die Verwaltung werde „voraussichtlich im 2. Quartal 2019 den Antrag beantworten.“ Dieses zweite Quartal 2019 scheint allerdings nie stattgefunden zu haben – jedenfalls steht eine Beantwortung des Antrags seit mittlerweile geschlagenen 871 Tagen aus.

Angesichts der Tatsache, dass laut § 27 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderats der Stadt Stuttgart folgendes gilt: „Schriftliche Anfragen beantwortet der Oberbürgermeister grundsätzlich innerhalb von drei Wochen, in Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung oder bei referatsübergreifenden Vorgängen innerhalb von sechs Wochen,“ kann eine Überschreitung in diesem Maße schlicht und ergreifend nur noch als Missachtung des Hauptorgans respektive unserer Fraktion interpretiert werden.

Ebenso verhält es sich im Falle des Liegenschaftsberichts (Nr. 336/2018). Hier gab es noch nicht einmal eine Zwischennachricht geschweige denn eine formelle oder auch informelle Information an die Antragstellerin. Im System stehen 54 Mahnungen, auch hier sind 871 Tage ins Land gezogen, ohne dass es auch nur eine Reaktion von Seiten der Verwaltungsspitze gegeben hätte. Auch hier gilt der bereits zitierte Paragraph der Geschäftsordnung des Gemeinderats – die Überschreitung der Fristen in diesem Maße ist nicht hinnehmbar.