Mit klaren Zielvorgaben zum sozialen und ökologischen Vorzeigeunternehmen SWSG!

Änderungsantrag zur GRDrs 778/2020 Strategische Zielvorgaben für die Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft

Wir beantragen folgende Änderungen der GRDrs 778/2020

  1. Seite 3 „3.Strategische Ziele der SWSG“ Satz 2 – 8 wird geändert und lautet:

Die SWSG soll im Rahmen ihrer kommunalen Aufgabenstellung

  1. eine sozial verantwortbare Mietwohnungsversorgung sicherstellen,
  2. die kommunale Siedlungspolitik und Maßnahmen der Infrastruktur unterstützen sowie
  3. städtebauliche Entwicklungs- und Sanierungsmaßnahmen durchführen.

Folgender Satz wird ersatzlos gestrichen:

„Die Mieten/Preise sollen die Kosten decken und eine angemessene Verzinsung erwirtschaften“

  1. Seite 3, „Ökologische Ziele“, wird unter Ziff1. „Übergeordnete Klimaziele“ Aufzählungspunkt 2 geändert und lautet:
  • Klimaneutralität bis 2030
  1. Seite 3, „Ökologische Ziele“, wird als Ziffer 3 neu eingefügt:
  • Die Qualifizierung der Grünstrukturen und Gartenanlagen im Sinne der ökologischen Nachhaltigkeit, mit dem Vorrang für die Biodiversität, den Insekten-, Kleinsäuger- und Vogelschutz, sowie einem vielfältigen Baum-, Obstgehölz-, Beerensträucher- und Heckenbestand. Das Unternehmen verzichtet auf Herbizide und Pestizide jedweder Art in der Pflege von Anlagen und Wegen. Verstärkter zum Einsatz kommen soll Vertikalbegrünung (Fassadenbegrünung) zur Verbesserung der Wohnumfeldqualität und des Bioklimas
  1. Seite 3, „Ökologische Ziele“, wird als Ziffer 4 neu eingefügt:

„Bauen muss vermehrt ohne Neubau auskommen. Priorität kommt dem Erhalt und dem materiellen wie konstruktiven Weiterbauen des Bestehenden zu…“ (Positionspapier für eine klimagerechte Architektur in Stadt und Land, Bund Deutscher Architekten, 2019)

  1. Seite 3, „Ökologische Ziele“, wird als Ziffer 5 neu eingefügt:
  • Gebäude sind so zu errichten, dass Baustoffe zum Einsatz kommen, die dem schadstoffarmen/-freien “Blauen Engel”-Standard entsprechen. Modellhaft soll das Bauen mit dem Cradle2Cradle-Standard erprobt werden, um die Kreislauffähigkeit der Baustoffe zu garantieren.
  1. Seite 3, „Ökologische Ziele“, wird als Ziffer 6 neu eingefügt:
  • Die SWSG verpflichtet sich dem Ziel der “Echten Fahrradstadt” und einer klimaneutralen Mobilitätskultur. Die Belange von Radfahrenden werden bei der Quartiersentwicklung in besonderer Weise gewürdigt, indem u.a. sichere Fahrradabstellplätze geschaffen werden, um ein nachhaltiges Mobilitätsverhalten zu fördern.
  1. Seite 3, „Ökologische Ziele“, wird als Ziffer 7 neu eingefügt:
  • Vollständiger Verzicht auf fossile Energieträger im Neubau und schrittweiser Ersatz entsprechender Anlagentechnik im Bestand.
  1. Seite 3, „Ökologische Ziele“, wird unter Ziffer 2 „Treibhausgaseinsparziele“ nach Aufzählungspunkt 1 eingefügt:
  • energetische Sanierungen werden grundsätzlich mit klimaneutralen Materialien vorgenommen, Stoffe wie Polystyrol kommen dabei grundsätzlich nicht zur Anwendung

  1. Seite 3, „Ökonomische Ziele“, Punkt 1 „Wachstum“ wird geändert und lautet:

Nach dem Zielbeschluss „Bezahlbares Wohnen in Stuttgart mit mehr kommunalen Wohnungen!“ (Antrag Nr. 293/2017) leistet die SWSG ihren Anteil, indem durch Ankäufe auf dem Immobilienmarkt und behutsamer Nachverdichtung ihr Bestand erhöht wird.

  1. Seite 3, „Ökonomische Ziele“, Punkt 2, „Finanz,- Ertrags und Liquiditätskraft“ wird gestrichen Aufzählungspunkt 2:

stabile Ergebnisbeiträge aus dem Bauträgersegment (durchschnittlich 3-5 Mio. € p.a.)

 

  1. Seite 3, Soziale Ziele, Ziff.1 „Bezahlbarer Wohnraum“, Aufzählungspunkt 1 und 2 werden ersetzt durch
  • Durchschnittliche Miete mindestens 30% unter Mietspiegeldurchschnitt LHS des 1. Quartals 2021
  • Anteil mietpreisgebundener Wohnungen 100 %

und eingefügt wird:

  • Die Umlage von Kosten für Modernisierungen sind grundsätzlich warmmietenneutral zu gestalten
  • Beim Auslaufen von einkommensabhängiger Förderung wird die Miete nicht erhöht
  • Für vom Land geförderten und auslaufenden Mietpreisgebundenen Wohnungen wird entsprechend den Möglichkeiten des jeweils gültigen Landeswohnraumförderungsprogramms eine Verlängerung der Förderung beantragt
  1. Seite 3, Soziale Ziele, Soziale Quartiersentwicklung, Aufzählungspunkte 1-3 werden ersetzt und lauten:
  • Vermeidung sämtlicher Maßnahmen, die Gentrifizierung begünstigen
  • Verbindliche Beteiligung bei allen Umbau-, Modernisierungs- und ggf. Abrissmaßnahmen für alle betroffenen Mieter*innen
  • Breites Angebot für Mieter*innen jeden Alters in allen Lebenslagen
  • Ausgewogenes Wohnungsgrößen-Gemenge
  1. Seite 3, Soziale Ziele, „Sehr hohe Kundenzufriedeneit“: „Sehr hohe Kundenzufriedenheit (≥ 75 Indexpunkte) wird ersetzt durch

„Sehr hohe Kundenzufriedenheit (≥ 90 Indexpunkte)“

  1. Der Beschlussantrag der GRDrs 778/2020 wird ersetzt durch:
  2. Der Gemeinderat stimmt der den unter Ziffer 3 dargestellten sozialen, ökologischen und ökonomischen Zielvorgaben für die Stuttgarter Wohnungs-und Städtebaugesellschaft mbH (SWSG) zu
  3. Sofern die Realisierung der Zielvorgaben zu Zielkonflikten führen und die Leistungsfähigkeit der SWSG nachhaltig beeinträchtigen sollte, beabsichtigt der Gemeinderat, die SWSG mit den für die Zielerreichung erforderlichen Maßnahmen zur Eigenkapitalstärkung zu unterstützen.

Begründung

In Stuttgart herrscht ein enormer Mangel an bezahlbaren Mietwohnraum. Die Stadt Stuttgart muss ihrer Verantwortung für eine soziale Wohnraumversorgung gerecht werden. Bereits jetzt fehlen tausende dringend benötigte Wohnungen für Bedürftige. 4.564 Haushalte stehen auf der Warteliste für eine Sozialwohnung, davon 2.975 Not- und Dringlichkeitsfälle. Zuletzt gab es einen effektiven jährlichen Zuwachs von nur 42,8 Wohnungen pro Jahr. Bei diesem Tempo würde es 400 Jahre brauchen, bis es wieder den Sozialwohnungsbestand von 1987 (33.500 SMW) geben würde. Den 14.411 verfügbaren Sozialmietwohnungen stehen rund 100.000 Stuttgarter Haushalte gegenüber, die vom Einkommen her Anspruch auf eine Sozialmietwohnung haben. Diese Zahlen legen den dringenden Handlungsbedarf offen. Deshalb darf nicht nur vorrangig, sondern muss ausschließlich eine sozialverantwortliche Wohnungsversorgung sichergestellt werden. In einer der reichsten Großstädte Deutschlands dürfen nicht wirtschaftlich Kriterien oder die Verzinsung der Maßstab sein, sondern müssen dies soziale und ökologische Maßstäbe sein. Der Anteil mietpreisgebundener Wohnungen muss auf 100 % festgesetzt werden und die durchschnittliche Miete muss mindestens 30% unter Mietspiegeldurchschnitt LHS liegen.

Vom gesamten Wohnungsbestand in Stuttgart sind nur sechs Prozent in kommunaler Hand. In Wien sind es beispielsweise über 30 Prozent. Stuttgart muss dringend mehr Wohnraum unter eigene Kontrolle bringen und damit in öffentliches Eigentum überführen durch Nachverdichtung, Ankauf und Neubau. Der Wohnungsbestand der Stadt inklusive der SWSG muss sich bis 2030 auf über 30.000 erhöhen.

Wohnen ist öffentliche Aufgabe und Daseinsvorsorge. Die finanzielle Belastung für Mieter*innen muss daher so gering wie möglich gehalten werden. Die Umlage von Kosten für Modernisierungen auf die Mieter*innen der SWSG muss warmmietenneutral gestaltet werden. Dieser Grundsatz sollte auch bei Wiedervermietungen oder beim Auslaufen von einkommensabhängiger Förderung gelten. Hier darf keine Mieterhöhung folgen. Die Stadt und ihre Tochtergesellschaften müssen maximal bürger*innen kundenfreundlich sein, deshalb sind als Ziel mindestens 90 Indexpunkte festzusetzen.

Es gilt als zwingend die wissenschaftlich fundierten Ziele zum Klimaschutz umzusetzen. Dass dies geht zeigt die finnische Stadt Lahti (120 000 Einwohner*innen): Hier wurde das Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2025 ohne den Kauf von Emissionsgutschriften CO2-neutral werden. Es ist an der Zeit, dass die SWSG sich die strategische Zielvorgabe setzt und alle Anstrengungen unternimmt, bis zum Jahr 2030 klimaneutral zu sein. Als strategische Zielvorgabe muss dies auch für die städtischen Tochtergesellschaften, in diesem Fall die SWSG, gelten.