Der grob fahrlässige Umgang der Bauunternehmen auf den S21-Baustellen (Bahnhofstrog und –Tunnel) mit Infektionsschutzvorschriften konnte dank Medienberichterstattung nicht vertuscht werden. Dies wirft ein Schlaglicht auf die inakzeptablen Zustände auf den S21-Baustellen und Wohncontainer-Unterkünften, wo Verstöße gegen Arbeitnehmerschutzrechte und gesetzliche Schutz-Bestimmungen offenbar Alltag zu sein scheinen. Die Stuttgarter Zeitung und die Stuttgarter Nachrichten hatte dazu am 20. Und 23. April 2020 berichtet. Gravierende Verstöße gegen den gebotenen Infektionsschutz und mangelhafte Kontrolle der Baustellen und Unterkünfte haben dies nun ein weiteres Mal öffentlich gemacht.
Die Behauptungen der S21-Betreiber und -Baufirmen, auf den Stuttgart21-Baustellen werde engmaschig geprüft und kontrolliert, um für die Großbaustelle vorbildlich und transparent Schutz-und Rechtsstandards sicherzustellen, war und ist eine bewusste Täuschung der Öffentlichkeit. Ebenso plump und dreist, wie die bekannten Behauptungen, von den Bauarbeiten würde in Stuttgart nichts beeinträchtigt, weil sie auf Bahngelände und unterirdisch stattfänden.
Die Verwaltungsspitze hatte erst auf Presseanfragen Infektionen auf der Baustelle eingeräumt und Corona-Erkrankte und Arbeiter unter Quarantäne zugegeben. Dass die Arbeits-und Wohnbedingungen der S21-Baustelle ein Corona-Infektions-Hotspot sind, wurde heruntergespielt. Erst nachdem in den sozialen Medien Informationen kursierten, dass S21-Arbeiter aus einem Züblin-Wohnheim in der Neckarstraße unter Infektionsschutz in eine Unterkunft der Stadt gebracht wurden, wurde dies bestätigt. Eine weitere deutliche Erhöhung der dabei unter Quarantäne gestellten Personen wurde erst damit eingeräumt. Die Gesamtzahl mit COVID19-Infizierter, die Gesamtzahl der Erkrankten wurde seither nicht mehr bekannt gegeben.
Diese Informationspolitik über einen Corona-Hotspot wirft auch Fragen nach der politischen Verantwortung der Verwaltungsspitze auf,
Wir fragen deshalb:
- Wie viele mit COVID19-Infizierte wurden inzwischen (Stand 6. Mai 2020) insgesamt auf den S21-Baustellen festgestellt?
- Womit rechtfertigt der Corona-Krisenstab des Oberbürgermeisters, dass auf den Stuttgart21-Baustellen trotz sich verbreitenden Infektionen mit COVID19, weiter betoniert und gearbeitet werden konnte und damit der weiteren Verbreitung von Infektionen mit COVID19 Vorschub geleistet wurde?
- Womit rechtfertigt der Corona-Krisenstab des Oberbürgermeisters, dass trotz vielfach öffentlich einsehbarer und dokumentierter Verstöße gegen Infektionsschutz-Vorschriften (Abstandsgebote, vorenthaltene Schutzmasken) keine Maßnahmen ergriffen wurden, dies zu sanktionieren z.B. durch Schließung der Baustellen durch die zuständigen Ämter und öffentliche Kritik z.B. mit Pressemitteilungen des Oberbürgermeisters?
- Warum hat der Corona-Krisenstab des Oberbürgermeisters nicht die Einstellung der Arbeiten auf der S21-Baustelle verfügt (bzw. wenigstens gefordert), sondern wider besseres Wissen den S21-Bauunternehmen einen Persilschein ausgestellt?
- Warum hat der Corona-Krisenstab des Oberbürgermeisters die Öffentlichkeit nicht offen und zeitnah, sondern erst unter öffentlichem Druck und selektiv über die Infektionen informiert?
- In welchen Bauarbeiterunterkünften (Standorte und Bewohnerzahl jeweils pro Standort, Bewohnerzahl je Zimmer/ Ausstattung mit Sozialräumen je Zimmer oder gemeinschaftlich?) wurden Corona-Infizierte bzw. Verdachtsfälle festgestellt, jeweils wie viele?
- Wo wurden wie viele Infizierte zu welchem Zeitpunkt und für wie lange Zeit isoliert untergebracht?
- Wo Quarantänen verhängt wurden: für Einzelpersonen oder kollektiv für Wohnanlagen oder –Teile?
- Hat das Gesundheitsamt den türkischen Bauarbeitern des S21-Sub-Sub-Unternehmers ERFA die Quarantänen ausgesprochen?
- Wenn ja: In welcher Form und wie und von wem wurde sichergestellt, dass verstanden werden konnte, was Quarantäne konkret bedeutet?
- Hat das Gesundheitsamt überprüft, ob und wie Quarantäneauflagen eingehalten werden (Anrufe, Vor-Ort-Termine)?
- Wurde sichergestellt, dass der durch verhängte Quarantänen entstehende Lohnausfall der betroffenen Arbeiter von der zuständigen Behörde erstattet und an die Arbeitnehmer ausgezahlt wurde?