Straßenbegleitende Parkplätze als Fläche für Außengastronomie bereitstellen

Wir beantragen: 

  1. Die Stadtverwaltung genehmigt künftig auf Antrag örtlicher Gastronomiebetriebe, straßenbegleitende Parkierungsflächen temporär als Fläche für die Außengastronomie bereitzustellen, und prüft im weiteren Verfahren wohlwollend eine dauerhafte Umwidmung. Die Regelung soll für das gesamte Stadtgebiet gelten. Es werden insbesondere dort Parkplätze bereitgestellt, wo eine räumliche Nähe zu gastronomischen Betrieben besteht. Über die Erweiterungsmöglichkeiten (und das entsprechende Antragsverfahren) für die Außengastronomie informiert die Stadtverwaltung aktiv und aufsuchend (etwa über den Deutschen Hotel- und Gaststättenverband V. (DEHOGA). Eine Freigabe der Flächen für die Außengastronomie erfolgt erst, wenn es die notwendigen Infektionsschutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie zulassen.
  2. Die Verwaltung legt einen Zeitplan vor, ab wann die oberirdischen Parkplätze innerhalb des zukünftigen Cityrings analog zum Zielbeschluss „Eine lebenswerte Stadt für alle (Nr. 205/2017) umgewidmet sind.

Begründung:

 Die Gastronomie ist von den Einschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie besonders hart betroffen. Im Gegensatz zu anderen Branchen wird der Nachholeffekt hier sehr überschaubar sein. Im Zuge der Lockerungen der Corona-Beschränkungen im Falle von weiter sinkenden Infektionszahlen wird auch das Thema Außengastronomie auf der Agenda stehen. Nach Einschätzung von Experten wird die derzeit geltende Abstandsregel (mindestens 1,5 Meter) eine der letzten Maßnahmen sein, die aufgehoben wird. Wir wollen, dass die Stadt für den Fall vorbereitet ist, dass es das Infektionsschutzgesetz zulässt, die Außengastronomie kurzfristig auszuweiten.

Wenn die Gastronomie eine Chance haben will, wird sie zeitweise mit dieser Abstandsregel ihre Lokale betreiben – bzw. auf den Betrieb im Außenbereich setzen. Hierfür werden zusätzliche Flächen benötigt. Straßenbegleitende Parkplätze können hierfür genutzt werden – im Bereich des Cityrings ist die Stadtverwaltung ohnehin verpflichtet, die Möglichkeiten auszuschöpfen. Im Rahmen des Antrags „Eine lebenswerte Stadt für alle (Nr. 205/2017) vom Juli 2017, hat der Gemeinderat unter Antragspunkt 4 folgendes mehrheitlich beschlossen: „Die oberirdischen öffentlichen Parkplätze innerhalb des zukünftigen Cityrings werden zurückgebaut. […] Die Stadtverwaltung stellt dar, wo auf den neu entstehenden Flächen Fußgängerbereiche, Stadtgrün, Spielflächen oder Außengastronomie entstehen können.“ Nach 1006 Tagen und angesichts der Auswirkungen der Corona-Pandemie bietet es sich jetzt besonders an, die Umsetzung dieses Zielbeschlusses konsequent umzusetzen, indem die Parkplätze innerhalb des zukünftigen Cityrings, die in unmittelbarer Nähe zu gastronomischen Betrieben gewidmet sind, als Fläche für Außengastronomie bereitzustellen, und alle anderen Parkplätze zumindest temporär bis andere Nutzungen festgelegt wurden, zu Aufenthaltsflächen für die Öffentlichkeit ohne Konsumzwang zu widmen.

Eine temporäre Umwidmung könnte sich am Verfahren für die Genehmigung von Parklets (GRDrs 1041/2018) orientieren, mit dem Unterschied, dass die Umwidmung für eine gewerbliche Nutzung vollzogen wird.

Bei der Umwidmung soll darauf geachtet werden, dass insbesondere Parkplätze in unmittelbarer Nähe zu gastronomischen Betrieben in Flächen für zusätzliche Außengastronomie umgewandelt werden. Eine Betriebsgenehmigung für die neu auszuweisenden Flächen steht selbstverständlich unter dem Vorbehalt, dass die Vorgaben im Sinne des Infektionsschutzes gewahrt werden können.