Neubau städtischer Liegenschaften: Ab sofort klimaneutral und Plus-Energie-Standard

Wir beantragen, der Ausschuss für Klima und Umwelt (AKU) möge im Rahmen der Beratungen zum Aktionsprogramm Klimaschutz (GRDrs 975/2019) beschließen:

  1. Ab dem Jahr 2020 werden städtische Liegenschaften ausschließlich klimaneutral und nach Plus-Energie-Standard geplant und gebaut. Dieser Grundsatz gilt auch für alle städtischen Tochtergesellschaften und Beteiligungen

Begründung:

Im Aktionsprogramm Klimaschutz (GRDrs 785/2019) formulierte die Verwaltung: „Zukünftiges Ziel ist es, klimaneutral zu bauen, bei Neubauten soll der Plusenergie-Standard erreicht werden, bei Bestandsgebäuden Klimaneutralität“. In der darauffolgenden Verwendung des Klimaschutzfonds (GRDrs 975/2019) wurde dieser Grundsatz dann auf wenige Leuchtturmprojekte reduziert und somit verwässert: „Für Plusenergie-Neubauten sollen aus dem Klimaschutzprogramm 5 Leuchtturm-Projekte finanziert werden“. Sollen die Pariser Klimaschutzziele eingehalten werden, reicht es nicht aus, sich mit Einzelprojekten zu begnügen – der ursprünglich formulierte Grundsatz muss ausnahmslos Anwendung finden.