Tempo 30 im Vorrangstraßennetz: Lärmschutz, höhere Verkehrssicherheit, Luftreinhaltung und mehr Lebensqualität

Wir beantragen:

Die Verwaltung berichtet in der übernächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik (UTA) über die Möglichkeiten der Umsetzung weiterer Tempo-30-Strecken bzw. Tempo-30-Zonen, gemäß der Novellierung der Straßenverkehrsordnung vom 1. Januar 2017.

 Ergänzend sind in der Sitzung folgende Beschlussanträge zur Abstimmung aufzurufen:

  1. Die Verwaltung legt dem Gemeinderat ein Umsetzungskonzept für Strecken vor, deren Anwohner/Nutzer verkehrsbedingt durch eine Lärmbelastung über der Erheblichkeitsschwelle belastet sind, um dort ganztägig Tempo 30 anzuordnen. Hierzu sind die neuen Möglichkeiten der novellierten StVO (z.B. Tempo 30 vor Krankenhäusern, Schulen, KITAS oder Pflegeheimen) zu berücksichtigen und die Erfahrungen der Stadt Freiburg heranzuziehen. (Drucksache G-18/052)
  2. Die Anordnung von Tempo-30 (Tag und Nacht) rund um das Königin-Katharina-Stift-Gymnasium.
  3. Die Anordnung von Tempo-30 (Tag und Nacht) auf der Gablenberger Hauptstraße (gemäß Siegerentwurf Ideenteil Büro Scala mit w+p Landschaftsarchitekten).

Begründung:

Aus der neuen Lärmkartierung im Stadtgebiet ist zu entnehmen, dass nennenswerte Fortschritte beim Schutz der Menschen vor Lärm nicht erzielt wurden. Die Zahl der von krankmachenden Lärmemissionen betroffenen Menschen ist sogar weiter angestiegen. Der Zielbeschluss „Vision Lärmschutz 2030“, für eine „lebenswerte, lebendige Stadt mit gesundem Wohn- und Arbeitsumfeld“ der Stadt Stuttgart ist in weite Ferne gerückt.

Insbesondere die Roll- und Motorengeräusche von Kraftfahrzeugen sind die größten Lärmemittenten. Seit dem 1. Januar 2017 liegt eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) zur Temporeduzierung auf Hauptverkehrsstraßen vor. Die dazugehörige Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung wurde wenige Monate später ausgegeben – wodurch die rechtssichere Umsetzung auch verwaltungsseitig möglich geworden ist.

Es gibt zahlreiche gute Gründe, Tempo 30 möglichst flächendeckend anzuordnen:

Lärm: Hinsichtlich der Lärmwahrnehmung des Menschen kommt die Geschwindigkeitsreduzierung von 50 km/h auf 30 km/h einer Halbierung der Verkehrsmenge gleich. Anders ausgedrückt: Tempo 50 hört sich doppelt so laut an wie Tempo 30. Messungen zeigen: Eine entsprechende Temporeduzierung führt zu einer Reduzierung des Lärmpegels um durchschnittlich 2 bis 3 dB(A), der maximale Vorbeifahrpegel sinkt bei der Maßnahme um 6 dB(A).

Sicherheit: Der Anhalteweg eines Pkw oder Lkw liegt bei Tempo 50 durchschnittlich bei 27,7 Meter, bei Tempo 30 sind es nur 13,5 Meter – also nur die Hälfte (Umweltbundesamt: Wirkung von Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen, S. 15). Bei Unfällen zwischen zu Fuß Gehenden und Autos reduziert sich das Risiko, dass es zu Todesopfern kommt bei Tempo 30 auf einen Bruchteil dessen, wie es bei Tempo 50 der Fall ist. Bei Tempo 60 sind nahezu alle Unfälle zwischen zu Fußgehenden und Autos tödlich. Durch das verringerte Geschwindigkeitsdifferenzial ist das „Mitschwimmen“ von Radfahrenden auf der Straße mit deutlich geringerer Gefährdung verbunden. Stadtgestalterisch fragwürdige Betonplatten zum Aufprallschutz am Trottoir könnten so entfallen.

Luftreinhaltung: Das Beispiel der Oberndorfer Straße in Schramberg zeigt: Durch die Einführung von Tempo 30 wurde der Grenzwert für Stickoxid erstmals eingehalten. Durch das andere Beschleunigungsverhalten bei Tempo 30 im Vergleich zu Tempo 50 können neben Lärm- auch Abgasemissionen verringert werden. (Schwarzwälder Bote 06. April 2018)

Neben den positiven Effekten, schwirren diverse Befürchtungen hinsichtlich der Beeinträchtigung durch den Raum:

Verkehrsverlagerungen durch die Einführung von Tempo 30? Fehlanzeige. „Nicht nennenswert“ wurde bei vielen Untersuchungen festgestellt (Umweltbundesamt: Wirkung von Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen, S. 18). Auch am Beispiel Oberndorfer Straße konstatierte dies das zuständige Regierungspräsidium.

Kapazität der Straße: Diese bleibt bei Tempo 30 unverändert, konstatiert das Umweltbundesamt.

Reisezeitverluste: auf 100 Meter liegen die Reisezeitverluste durchschnittlich zwischen null und vier Sekunden. Der Verkehrsfluss verstetigt sich, Brems- und Beschleunigungsvorgänge nehmen ab. Angesichts der vielen Vorteile sind diese Verluste vernachlässigbar.

Rechtlicher Rahmen:

„Bei der hohen Vorbelastung von teilweise über 70 Dezibel (A) tags und 60 Dezibel (A) nachts ist die Erheblichkeitsschwelle im Sinne dieser Regelung überschritten“, konstatiert das Bundesverwaltungsgericht am 15. Dezember 2011, als es die Rechtmäßigkeit eines Durchfahrtsverbots für Lkw bestätigt. Das Umweltbundesamt spricht bei dieser Schwelle (70 dB(A) tags, 60 dB(A) nachts) von einer „Pflicht zum Einschreiten“ (UBA, S. 20), betont aber auch, dass die Straßenverkehrsbehörde noch unter mehreren geeigneten Maßnahmen wählen kann – im Gegensatz zur Situation bei der Luftreinhaltung, bei der es seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2018 keine Wahlfreiheit mehr gibt.

Aus den genannten empirisch belegten Erkenntnissen lässt sich feststellen, dass es dank neuer Regelungen eine Fülle von Möglichkeiten gibt, in Stuttgart über weite Teile des Vorrangnetzes Tempo 30 anzuordnen. Nachts ist dies auf den meisten Hauptverkehrsstraßen problemlos möglich. Darüber hinaus kann an diesen Streckenabschnitten eine ganztägige Tempo-30-Beschilderung angeordnet werden, sofern ein Krankenhaus, eine Pflegeeinrichtung, eine KITA oder eine Schule in der Umgebung liegt.