Keine Amtshilfe von Seiten der SSB AG bei rechtsextremen Demonstrationen

Wir beantragen:

  • Die SSB AG ist das städtische Verkehrsunternehmen und leistet daher bei Demonstrationen keine Amtshilfe mehr, wenn dahinter Ziele gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit stehen. Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit ist gegeben, wenn sich die Demonstrationen z.B. gegen Migrant*innen, Geflüchtete, Muslime, die LSBTTIQ-Community richten und/oder von rechtsextremen Bündnissen und Parteien organisiert werden (NPD, AfD, Jungen Alternative, Identitäre Bewegung, PEGIDA, „Dritter Weg“, „Demo für alle” u.a.). Es werden für solche Demonstrationen weder Fahrzeuge noch Fahrer*innen der SSB AG eingesetzt.

Begründung:

Die Verkehrsgesellschaft der Landeshauptstadt Stuttgart SSB AG hat im Mai 2015 und 2018 jeweils mit der Bereitstellung von Fahrer*innen und Bussen (2015) und Straßenbahnen (2018) – im Sinne der Amtshilfe für Polizeibehörden – hunderte Teilnehmer*innen von rechtsextremistischen Demonstrationen zum Kundgebungsort erst hin und dann wieder weggefahren.

Der Imageschaden aufgrund dieser Amtshilfe ist für das städtische Unternehmen SSB AG immens. Es ist das Bild entstanden, die SSB mache sich mit den Zielen dieser gruppenbezogenen menschenfeindlichen Demonstrationen gemein. Dieser Eindruck wird auch dadurch verstärkt, dass die SSB AG ihre Fahrzeuge und Fahrer*innen ohne die Berechnung von Kosten zur Verfügung gestellt hat. Ganz nach dem Motto: “Rechtsextreme fahren in Stuttgart zum Nulltarif”.

Um weiteren Schaden am Ansehen der städtischen SSB AG abzuwenden und um den deutlichen Worten von Oberbürgermeister Fritz Kuhn auf der Demo für Vielfalt im September auch Taten folgen zu lassen, sollte sich die Stadt Stuttgart mitsamt ihren eigenen Unternehmen konsequent den rechtsextremen Umtrieben in unserer Gesellschaft entgegenstellen.