Fahrverbote: Hamburg macht – Stuttgart schaut zu. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist eine Klatsche für den OB

„Seit Jahren werden die Grenzwerte nicht eingehalten, folglich wurde der Gesundheitsschutz der Bevölkerung missachtet. Die vielen Gerichtsurteile zugunsten der Neckartorkläger und der Deutschen Umwelthilfe sind Ausdruck von politischer Untätigkeit“, sagt Hannes Rockenbauch, Fraktionsvorsitzender von SÖS LINKE PluS weiter. „Seit Jahren werden die Interessen der Autofahrer über den Gesundheitsschutz gestellt. Anstelle einer überfälligen Kurskorrektur entscheidet der OB am Gemeinderat vorbei eine Anwaltskanzlei zu beauftragen, Gründe zu erfinden, um den Gesundheitsschutz zu verhindern“, kritisiert Rockenbauch.
„Die Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts zu Diesel-Fahrverboten liest sich wie eine Chronologie des Scheiterns der Rechtsauffassung, die OB Kuhn eigenmächtig vor Gericht hat vertreten lassen“, kommentiert Hannes Rockenbauch. „Mit dem Anliegen, Fahrverbote prinzipiell zu verhindern ist die Stadt auch mit Hilfe ihrer hochbezahlten Juristen krachend gescheitert“, ergänzt Christoph Ozasek, verkehrspolitischer Sprecher der Fraktionsgemeinschaft. (Siehe auch Anlage) „Das muss Konsequenzen haben. Ein erster Schritt wäre, dass die Stadt die Zusammenarbeit mit der Kanzlei Gleiss Lutz umgehend einstellt“, fordert Ozasek. „Nach einer solchen vernichtenden Niederlage vor Gericht sehen wir auch den Oberbürgermeister in der Pflicht sich zu erklären“, so Rockenbauch weiter.
„Die Stadt vertrat die Auffassung, eine Einhaltung der Grenzwerte sei bislang nicht möglich. Der Grund liegt einzig in der jahrelangen Untätigkeit“, so Ozasek weiter.

Hamburg macht – Stuttgart schaut zu

„Die Stadt hat nicht an Lösungen gearbeitet, sondern jahrelang eine Hinhaltetaktik zum Schutz der Autoindustrie betrieben“, kritisiert Ozasek die Untätigkeit der Verwaltungsspitze und die ablehnende Haltung des Oberbürgermeisters gegenüber Anträgen der Fraktionsgemeinschaft. „Wir fordern seit vielen Jahren einen massiven Ausbau des ÖPNV, des Rad- und Fußverkehrs, Temporeduzierungen und Pförtnerampeln an der Gemarkungsgrenze. Weil die Mehrheit des Gemeinderats dies nicht wollte, ist das Land jetzt gezwungen, zum letzten Mittel – nämlich Fahrverboten – zu greifen“, erklärt Rockenbauch.
„In Hamburg hat man jetzt einen Anfang gemacht und streckenweise Fahrverbote ausgeschildert. Angesichts der dramatisch überschrittenen Grenzwerte für Stickoxid hätte Stuttgart die erste Stadt sein müssen, die mit streckenbezogenen Verkehrsverboten vorangeht“, so Rockenbauch weiter. „Die rechtlichen Voraussetzungen dafür sind klar, es sind keine Fragen mehr offen – warum tritt das erste Fahrverbot nicht am Neckartor in Kraft sondern in Hamburg?“, fragt der verkehrspolitische Sprecher Christoph Ozasek im Hinblick auf die Untätigkeit der Landesregierung und des Regierungspräsidiums.

Kritik auch an Grünen und CDU

„Dass es so weit gekommen ist, haben die Grünen in Stadt und Land maßgeblich zu verantworten. Jahrelang haben die Grünen die Interessen der Autofahrer über den Gesundheitsschutz gestellt. Und dann auch noch gegen Fahrverbote geklagt anstatt das Urteil des Verwaltungsgerichts zu akzeptieren“, betont Rockenbauch. Auch die CDU sei vor über zehn Jahren schon viel weiter gewesen. Die damalige Ministerin Tanja Gönner habe sich seinerzeit klar für den Gesundheitsschutz ausgesprochen und Fahrverbote als Mittel explizit nicht ausgeschlossen. „Heute lesen sich diese Aussagen wie Durchsagen aus der Zukunft – dabei ist es Vergangenheit, von der die CDU heute nichts mehr wissen will“, kritisiert Christoph Ozasek.