Wir erhielten einen Bericht von einem Stuttgarter, der zunächst von Oberbürgermeister Fritz Kuhn einen Brief erhielt, dass er für die Mobilitätsumfrage ausgewählt worden sei. Nachdem er diese papiergebundene Umfrage nicht sofort beantwortete, erhielt er einen Anruf von der – mit der Umfrage beauftragten – Firma PB Consult, mit der Bitte die Antworten doch möglichst bald zurück zu schicken. Der Betroffene hatte im Vorfeld bereits beim Meldeamt jeden möglichen Einspruch gegen die Übermittlung von Daten an Dritte aus dem Melderegister eingelegt und auch keine Telefonnummer öffentlich angegeben. Die Umfrage ist sehr detailliert, d.h. es werden nicht nur typische Fahrstrecken, sondern auch Fußwege abgefragt, ebenso die Vornamen aller Haushaltsmitglieder. Aus den Antworten können somit Bewegungsprofile über jede Person im Haushalt angefertigt werden. Damit ist die informationelle Selbstbestimmung der Befragten unmittelbar und nicht nur geringfügig berührt.
Die Fragen haben nicht den Hintergrund, dass die Mobilitätsumfrage von uns in Frage gestellt wird. Vielmehr muss sichergestellt sein, dass der Datenschutz beim Prozedere der Durchführung gewährleistet ist.
Daher möchten wir wissen,
- warum werden Haushalte Stuttgarts unter Einschaltung eines privaten Unternehmens befragt werden, die sämtlichen möglichen Datenweitergaben (Übermittlungen, keine Meldesperre) an Dritte im Melderegister widersprochen haben?
- ob es einen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag (künftig ab 25. Mai 2018 Auftragsverarbeitungsvertrag) der Landeshauptstadt mit dem Unternehmen PB Consult gibt oder eine schriftlich vereinbarte Funktionsübertragung (bis maximal 24. Mai 2018) auf diese Firma vorliegt?
- warum offensichtlich Druck zur Teilnahme durch die Fragesteller ausgeübt wird, was die Freiwilligkeit einer angenommenen (?) Einwilligung zur Teilnahme in Frage stellt, womit die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung entfallen kann? Gibt es alternativ irgendeine andere Rechtsgrundlage für diese Umfrage?
- warum die Vornamen der Bewohner der Haushalte erfragt werden?
- ob eine wirksame Pseudonymisierung oder gar Anonymisierung der Ergebnisse gewährleistet wird und wenn ja, wie dies bewerkstelligt wird: die Codenummer kann doch auch nachträglich den Adressen und Namen zugeordnet werden?