Wie kann ELW bei Kauf oder Anmietung von Wohnungen auf dem ehemaligen Hofbräu-Areal unterstützt werden?

Wir fragen:

  1. Welche finanziellen und bebauungsplanrechtlichen Möglichkeiten sieht die Stadt, den Eigenbetrieb Leben und Wohnen in seinen Anstrengungen bei einem Kauf oder einer Anmietung von Wohnungen auf dem ehemaligen Hofbräu-Areal und darüber hinaus zu unterstützen?
  2. Ist es rechtlich und finanziell möglich, dass die Stadt einen Teil des Grundstücks von ALDI kauft und anschließend ein Erbpachtvertrag mit ELW geschlossen würde, um die Kosten für das Grundstück nicht in die Kostenkalkulation der Pflegeplätze einrechnen zu müssen?
  3. Hat ALDI bereits einen Bauantrag eingereicht?
  4. Gibt es bereits bebauungsrechtliche, städtebauliche Vereinbarungen, bilaterale Vorverträge oder sonstige Vereinbarungen zwischen der Stadt und ALDI und was beinhalten diese?
  5. Besteht zum jetzigen Zeitpunkt noch die Möglichkeit für dieses Gebiet, planrechtliche Vorgaben zu schaffen, um z.B. einen Anteil für Pflegeplätze oder einen erhöhten SIM-Anteil vorzugeben?

Wir beantragen:

  1. Die Verwaltung berichtet zeitnah im zuständigen Fachausschuss zu den oben aufgeworfenen Fragen.
  2. Die Geschäftsführung des Eigenbetriebs Leben und Wohnen stellt ihre diesbezügliche Kostenkalkulation vor.
  3. Die Geschäftsführung berichtet über die Bedeutung von weiteren Pflegeplätzen in der Umgebung des Generationenhauses Heslach und darüber hinaus.

Begründung:

In den nächsten zehn Jahren benötigt die Stadt Stuttgart bis zu 3000 weitere Betreuungsplätze in Pflegeheimen. 2015 gab es in Stuttgart 5437 Plätze in Einrichtungen der stationären Altenpflege. Der steigende Bedarf ist einerseits auf soziodemografische Veränderungen, andererseits aber auch auf neue Vorschriften in der Landesheimbauverordnung zurückzuführen. In dieser wird z.B., vorgeschrieben, dass ab 2019 in der stationären Pflege nur noch Einbettzimmer zur Verfügung stehen. Außerdem wird die Größe eines Heims auf 100 Personen begrenzt, die Größe von Wohngruppen wird begrenzt und Mindestflächen wurden festgelegt. Dies führt im schlechtesten Fall dazu, dass die Anzahl der knappen Betreuungsplätze möglicherweise sogar reduziert statt erhöht wird. Umgekehrt eröffnen diese Vorschriften Chancen einer großzügigeren und besseren Unterbringung der zu Pflegenden.

In einer Stadt wie Stuttgart, in der Bauflächen und Wohnungen extrem knapp sind, müssen bereits heute alle Möglichkeiten genutzt werden, um ausreichend Pflegeplätze anbieten zu können. Das heißt im konkreten Fall, dass der Eigenbetrieb Leben und Wohnen (ELW) ein sehr großes Interesse daran hat, Flächen für eine Pflegeeinrichtung (36 Plätze) und ggf. Wohnungen auf dem – von ALDI gekauften – Hofbräu-Areal erwerben zu können.

Die gewichtigen Argumente von ELW, sich an diesem Standort zu vergrößern, sind

  • weiterhin ausreichende wohnortnahe Pflegeplätze im Quartier vorhalten zu können,
  • das Pflegezentrum im Generationenhaus Heslach der Rudolf Schmid und Hermann Schmid Stiftung den Erfordernissen des Landesheimbauverordnung (LHEIM BV) ohne Platzverlust anzupassen
  • dringend notwendige Plätze für Junge Pflegebedürftige zu errichten
  • durch die unmittelbare Nähe zum Generationenhaus Heslach sind Synergien möglich (z.B. gemeinsame Einrichtungs- und Pflegedienstleitung, Verwaltung, Küche, Technischer Dienst…)
  • die Möglichkeit, junge Pflegebedürftige in Wohngemeinschaften auf diesem Gelände unterzubringen. Diese Gruppe könnte mit engmaschiger Betreuung und Pflege weitgehend selbständig leben, dies ist bisher jedoch mangels Angebot an barrierefreien Wohnungen gescheitert.

Die Geschäftsführung des ELW hatte bereits frühzeitig Kontakt mit Hofbräu als früherem Grundstücksbesitzer und später auch mit ALDI aufgenommen, um das Interesse an einem Kauf oder der Anmietung von Wohnungen kund zu tun. Nach mehreren Gesprächen, Verhandlungen und Preiskalkulationen droht nun jedoch das Aus für den Eigenbetrieb Leben und Wohnen, den Standort hier zu erweitern, da ALDI weit überhöhte Forderungen stellt.