Erweiterung des Stadterneuerungsvorranggebiet Heslach

Antrag der Fraktionsgemeinschaft

Erweiterung des Stadterneuerungsvorranggebiet Nr. 02 „Karl-Kloß-Straße/Böheimstraße“ um das Werksgelände der Firma Stuttgarter Hofbräu

Wir beantragen:

die Eingrenzung des „§2, Anlage 1, Lageplan zur Vorkaufsrechtssatzung 02 – Karl-Kloß-Straße/Böheimstraße -“ in der „Satzung über ein Vorkaufsrecht – Stadterneuerungsgebiet Nr. 02 – Karl-Kloß-Straße/Böheimstraße -“ um die Fläche des Firmengeländes der Stuttgarter Hofbräu auf folgende Straßen zu erweitern: Hahnstraße/ Benckendorffstraße/ Gebelsbergstraße/ Schickhardtstraße

Begründung:

Der kleinteilige Charakter aus Arbeiter- und Handwerker-Häusern, vielfach aus der Jahrhundertwende, mit Backsteinoptik und Giebeldach ist prägend für den Stadtteil Heslach. Die mehrheitlich kleinen Wohnungen sind zu günstigen Mietpreisen vermietet, die sich eher an der unteren Hälfte des Mietspiegels orientieren. Die Firma Stuttgarter Hofbräu AG plant, wie im Bezirksbeirat Süd bereits vorgestellt, auf Ihrem Firmengelände an der Böblinger Straße einen sogenannten „Wohnpark“ mit 4-5 geschossigen Gebäuden. Das Grundstück soll laut einem Bericht der Stuttgarter Zeitung (7. Mai 2015) veräußert werden und es gibt scheinbar erste Gespräche mit potenziellen Investoren.

Das besondere an Heslach ist der bauliche Charakter und das über Jahrzehnte gewachsene Einwohnermilieu. Beides wird durch das Bauvorhaben der Firma Stuttgarter Hofbräu gefährdet. Auch die Sozialstruktur ist durch das Bauvorhaben gefährdet. Die momentan geplanten 55 Wohnungen wären deutlich teurer, um die geplante Bebauung mit teilweise sehr großen Wohnungen für einen Investor attraktiv zu machen. Wir sehen hingegen in dem zu bebauenden Areal eine große Chance für den Stadtbezirk Heslach, den in unserer Stadt dringend benötigten sozial geförderten Wohnraum zu schaffen.

Eine Erweiterung der Fläche in der „Satzung über ein Vorkaufsrecht – Stadterneuerungsgebiet Nr. 02 – Karl-Kloß-Straße/Böheimstraße -“ um die Fläche des Hofbräu-Firmengeländes gibt der Stadt die Möglichkeit eines Vorkaufsrechts. Damit kann die Stadt die Fläche selbst kaufen und 100% sozial geförderten Wohnraum schaffen.