Änderungsantrag zu GRDrs 235/2024 Stuttgart Zulage: Einführungsbeschluss zum 1. Juli

Wir beantragen folgende Änderungen zu beschließen:
1. Tarifbeschäftigte und Auszubildende nach näherer Definition in dieser Drucksache erhalten ab 1. Juli 2024 eine monatliche übertarifliche Stuttgart-Zulage in Höhe von 470,57 EUR, bei Teilzeit anteilig entsprechend des Beschäftigungsumfangs.
2. Wird ersetzt durch:
Die Stadt geht mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) für eine tarifierte Stuttgart-Zulage in Verhandlungen.
3. Bestehende über- und außertarifliche Zulagen werden nicht angerechnet.
Abschnitte 4. bis 6. bleiben unverändert
7. Die Mehraufwendungen im städtischen Haushalt in Höhe von bis zu ca. 50 Mio. EUR in 2024 und 108 Mio. EUR jährlich ab 2025 werden aus den hierfür veranschlagten Ansätzen bei den Personalaufwendungen und den Zuschüssen für freie Träger gedeckt. Die Mehraufwendungen bei den Eigenbetrieben werden über die jeweiligen Wirtschaftspläne finanziert.
Begründung:
Wenn die Stadt eine attraktive Arbeitgeberin sein will, muss sie ihre Beschäftigten besser bezahlen! Und zwar deutlich besser als die von der Verwaltung vorgeschlagenen 150 Euro pro Vollzeitstelle und Monat.
Städtische Mitarbeiter:innen müssen es sich leisten können, in dieser überdurchschnittlich teuren Landeshauptstadt zu leben. Und das gilt ebenso für die Auszubildenden und Studierenden bei der Landeshauptstadt Stuttgart, die mit noch viel weniger Geld klarkommen müssen. Unter diesem Druck muss die Stadt Stuttgart mit der Schaffung von guten Arbeitsbedingungen reagieren. Sie muss zwingend überdurchschnittlich attraktive Konditionen beim Gehalt anbieten, um Mitarbeiter:innen halten und neue gewinnen zu können, denn allein die hohen Mietkosten reduzieren das reale Einkommen deutlich und so gerechnet, verdienen die Menschen in anderen Städten im öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg mehr. Stuttgart belegt bei den durchschnittlichen Mietkosten den Spitzenplatz im Land.
Von besonderer Bedeutung ist, dass die Stuttgart-Zulage tarifiert wird. Nur dann können sich die Mitarbeitenden darauf verlassen, dass diese auch zukünftig gezahlt wird und haben die Möglichkeit für eine Erhöhung zu streiken. Hinzu kommt, dass dann auch zukünftige Tarifsteigerungen für die Stuttgart-Zulage gelten werden und damit ein weiterer Anreiz geschaffen wird, für die Stadt Stuttgart zu arbeiten.
Die Argumentation einer Angleichung der Zulagen mit dieser Vorlage erstaunt. Es gibt so viele Ausnahmen wie Nicht-Ausnahmen. Hiermit werden keine Ungerechtigkeiten ausgeglichen, sondern wieder neue geschaffen. Auch unterstellt man, dass z.B. Erzieher:innen keinen besonderen Belastungen ausgesetzt wären. Im Gegenteil: Erzieher:innen erleben vielfache Belastungen und erhalten dafür kein angemessenes Arbeitsentgelt. Erzieher:innen sind Lärm ausgesetzt und haben körperliche Belastungen. Diese einfach zu ignorieren ist uns nicht möglich! Deswegen beantragen wir, dass Stuttgart-Zulage nicht auf bisherige Zulagen angerechnet wird.