Begründung:
Ergänzend zur Beschlussvorlage 928/2018 zum Kleinen Stellenplan beantragen wir weitere, vordringlich erforderliche Stellen, sowie einzelne Entfristungen. Wir sind uns bewusst, dass selbst über die unten genannten, von uns zusätzlich beantragten Stellen hinaus, noch weiterer dringlicher Stellenbedarf in Ämtern besteht. Auf die Schaffung weiterer Stellen werden wir in den kommenden Haushalts- bzw. Stellenplanberatungen drängen.
Die Begründungen zu den von uns beantragten zusätzlichen Stellen im Rahmen des Kleinen Stellenplans, stehen – in bewusst stark verkürzter Fassung – jeweils hinter den einzeln aufgeführten Stellen.
Wir beantragen:
1. die getrennte Abstimmung der nachfolgend aufgeführten Stellenanträge im Rahmen der Kleinen Stellenplanberatungen am 5.12.18 im Verwaltungsausschuss und am 6.12.2018 im Gemeinderat.
2. die folgenden Entfristungen, den Wegfall von kw-Vermerken und die Schaffung neuer Stellen im Einzelnen:
2.1 den Wegfall von kw-Vermerken bei allen Stellen, die dem Radverkehr zugeordnet sind.
2.2 – Amt für Liegenschaft (Amt 23)
a) 23-3.1 Objektverwaltung/Betreiberverantwortung: Nur mit drei zusätzlichen Stellen (EG 10) können im Vorgriff zum Stellenplan 2020 notdürftig die gesetzlichen Pflichtaufgaben der Betreiberhaftung erfüllt werden. Es besteht ohne diese Stellen Gefahr für Leib und Leben und sie sind erforderlich für die Umsetzung des Konzepts der Betreiberverantwortung (GRDrs 619/2018).
b) 23-4 Eine Stelle zur Kontrolle und Beratung von 4000 Gartengrundstücken (Glyphosatverbot) und ca. 1200 Landwirten (Glyphosat-Reduktion) zur Umsetzung des Gemeinderatsbeschluss 212/2018, Stuttgart auf dem Weg zur glyphosatfreien Stadt)
c) 23-5.3 und 23-6.3 Je eine 50%-Stelle zur Aufnahme und Bearbeitung von Anträgen in die Vormerkdatei bzw. für die Wohnungsvermittlung. (Aufgrund des angespannten Wohnungsmarkts in Stuttgart benötigen immer mehr Menschen Unterstützung bei der Wohnungsvermittlung.)
2.3 – Jobcenter (Amt 29)
Wir unterstützen die Stellenforderungen des Personalrats im Jobcenter und fordern dementsprechend:
Wegfall der KW-Vermerke für folgende Stellen, da sie weiterhin zur Sicherung der IT-Betreuung und der fachlichen Beratung der operativen Stellen benötigt werden:
1. 209 0100 037 (100%) IT-Stelle in der Verwaltung IUK zur Betreuung des LISSA-Programms, als Nachfolgesystem von LÄMMkomm.
2. 290 0100 035 (100%) IT-Stelle in der Verwaltung IUK zur Koordination des neuen DV-Programms LISSA. Es wird dringend eine 100%-Stelle benötigt.
3. 290 0200 185 (100%) Stelle in Grundsatz und Recht – Sachbereich Widerspruch; zur zeitnahen und fachlich korrekten Bearbeitung der Widersprüche ist eine 100%-Stelle erforderlich.
4. 209 0300 037 (100%) Markt und Integration – Sachbereich Administrative Aktivleistungen. Die Aktivleistungen, also Maßnahmen für Kund_innen des Jobcenters müssen zeitnah den persönlichen Ansprechpartner_innen vermittelt werden, zugleich ist der Bedarf der Kund_innen zu evaluieren.
5. 290 0500 904 – bis 01/2023 (60%) – Projektverlängerung Netzwerk zur Integration für Flüchtlinge in Arbeit (NIFA), haushaltsneutral, da über Fördergelder des Bundes finanziert.
6. 060 2900 500 – bis 01/2020 (30%) – Passiv-Aktiv-Tausch – PAT-Plus, GRDrs. 599/2018
7. 060 2900 020 – bis 02/2021 (100%) – Bildungskoordination, GRDrs. 418/2018
Neuschaffung von folgenden Stellen zur Umsetzung von Gesetzesvorgaben, daher zwingend notwendig:
1. Eine 100%-Stelle Fachkoordination und Planung REHA, SB Prävention (BTHG). 100% in A 13 g.D. (Die Stelle wird infolge einer Gesetzesnovellierung benötigt, (siehe GRDrs 794/2018)
2. Eine 100%-Stelle SB Arbeitsgeberleistungen-Teilhabegesetz in EG 10. (Die Stelle wird infolge einer Gesetzesnovellierung im Bereich Verwaltung benötigt. KW bis 01/2023)
3. Fünf 100%-Stellen für Coaches im Rahmen des Teilhabechancengesetz in EG 10. (Die Stellen werden infolge einer Gesetzesnovellierung im Bereich Markt und Integration benötigt. KW bis 01/2013)
4. Vier 100%-Stellen für Betriebsakquisiteur_innen Teilhabegesetz in EG 10. Die Stelle wird infolge einer Gesetzesnovellierung im Bereich Markt und Integration benötigt. KW bis 01/2023
2.4 – Amt für Umweltschutz (Amt 36)
a) eine unbefristete Vollzeitstelle in EG 12 zur Umsetzung des Solardachprogramms (Die Begründung ist hinlänglich bekannt, um dem Klimawandel Einhalt zu gebieten, müssen verstärkt Maßnahmen für eine ökologische Wende ergriffen werden, dazu gehört ein Ausbau der Solarenergie auf städtischen Gebäuden).
b) 36-7 Gewerbeaufsicht: Sechszehn Stellen in der Gewerbeaufsicht (36-7) (In Stuttgart gibt es 21.000 Baustellen, wovon aufgrund völliger Unterbesetzung nur zwischen 30 und 40 Baustellen überwacht werden können. Der empfohlene Stellenschlüssel der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und des Europäisches Parlaments sehen als Richtwert eine_n Aufsichtsbeamten/in pro 10.000 Arbeitsplätze vor. (Quelle: vgl. GB.297/ESP/3 297. Tagung: ESP zur Beschlussfassung – Strategien und Praxis im Bereich der Arbeitsaufsicht, S. 4; Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Januar 2014 über wirksame Kontrollen am Arbeitsplatz als Strategie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Europa (2013/2112(INI)) Für ca. 400.000 Arbeitsplätze in Stuttgart wären somit 40 Mitarbeiter_innen erforderlich, um eine vorschriftsgemäße Überwachung durchführen zu können. Abzüglich der bestehenden 24 Stellen ergibt sich ein Bedarf von 16 Stellen.)
2.5 – Branddirektion (Amt 37)
Eine Stelle in der Branddirektion zur Unterstützung für die Verwaltung der Jugendfeuerwehr. (Diese aufwändige Arbeit wird bisher von Ehrenamtlichen übernommen, die damit allerdings völlig überlastet sind. In Frankfurt gibt es hierfür z.B. drei hauptamtliche Stellen).
2.6 – Schulverwaltungsamt (Amt 40)
a) Fünf Schulsozialarbeiterstellen für Grundschulen und 1,75 Stellen für die Schulsozialarbeit an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ).
b) Ganztagesschulen und Schulen mit Hort erhalten höhere Stellenanteile für Sekretariate, um eine Besetzung mit Sekretärinnen auch am Nachmittag sicherstellen zu können.
2.7 – Jugendamt (Amt 51)
a) Zwei Stellen für das zentrale Platzmanagement für die Belegung der städtischen Kitaplätze (Absolute Notwendigkeit, um Rechtssicherheit hinsichtlich Rechtsansprüchen und Schadenersatzklagen herzustellen, eine verlässlich bereinigte und reale Warte- und (Bedarfs-)Liste zu bekommen, um den Familien eine klare und zentrale Anlauf- und Anmeldestelle zu bieten und damit die Mitarbeiter_innen des Platzmanagements nicht weitere Wochenendschichten auf freiwilliger Basis machen müssen.)
b) Zwei Stellen für den Springkraftpool. (Begründung: Von den bereits geschaffenen 5,5 Stellen für das Platzmanagement wurden zwei Stellen aus dem zuvor schon ständig ausgebuchten Springkraftpool der Kitas genommen. Dieser Springkraftpool ist wegen des Personalmangels bei Erzieher_innen permanent gefordert und unterbesetzt, daher bedarf es hier unbedingt wieder zwei Stellen.)
2.8 – Gesundheitsamt (Amt 53)
53-2.2 und 53-2.2 Zwei Stellen Gesundheitsingenieur/in/Gesundheitsaufseher zur Wahrnehmung der Pflichtaufgaben aus der TrinkwasserVO, in den Bereichen Infektionsschutz sowie Umweltbezogener Gesundheitsschutz, Umwelthygiene. (Es besteht seit der Novellierung der Trinkwasserverordnung aus dem Jahre 2011 mit Ergänzungen in den nachfolgenden Jahren ein Stellendefizit. Zudem sind stark vermehrte Kontrollen und Beratungen zur Prävention von Legionellenbefall im Trinkwasser erforderlich.)
2.9 – Stadtplanungsamt (Amt 61)
a) Vier Stellen für eine Taskforce Spekulationsbremse (Empfehlung des Deutschen Instituts für Urbanistik an die Stadt Stuttgart, verfügbare Instrumente wie Milieuschutzsatzungen oder Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen gegen Gentrifizierungsprozesse verstärkt zu nutzen.)
b) Zwei unbefristete Stellen für Planer und Ingenieure, die mit dem Ausbau der Radwegeinfrastruktur befasst sind (Radwegeinfrastruktur muss aus Gründen einer ökologischen Verkehrswende/ Luftreinhaltung ausgebaut werden.)
2.10 – Baurechtsamt (Amt 63)
a) Sachgebiet Außenbereich: eine Stelle für die Kontrolle illegaler Bauten im Außenbereich. (Begründung: das Baurechtsamt muss in diesem Bereich mit dem Amt für Umweltschutz eng kooperieren. Während dem AfU eine Stelle dafür zugeordnet ist, können im Baurechtsamt jedoch die Fälle mangels Stelle nicht abgearbeitet werden und landen auf dem Aktenstapel.)
b) Sachgebiet Zweckentfremdung:
vier Stellen für die Umsetzung des Zweckentfremdungsverbots (Begründung: hoher Rechercheaufwand zur Duchsetzung des Zweckentfremdungsverbots, insbesondere aufgrund zunehmender Online-Angebote von airbnb und Anbietern von Monteurszimmern und -wohnungen.)
2.11 – Hochbauamt (Amt 65)
Bauingenieursstellen im Hochbauamt, die für die Schulsanierung zuständig sind, werden auf das Niveau der Bauingenieursstellen für Neubauten angehoben.
2.12 – Tiefbauamt (Amt 66)
Die Entfristung der Stelle KRITIS (Kritische Infrastruktur/Verkehr).
2.13 – Garten-Friedhofs-Forstamt (Amt 67)
Zwei Stellen für die Abteilung Wald. (Begründung: Öffentlichkeitsarbeit und Waldpädagogik zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit im Umgang mit dem Thema.)
2.14 – AKR-Si
1,8 Stellen für den Arbeitssicherheitstechnischen Dienst (Ist erforderlich, um die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitssicherheitsvorschriften überwachen zu können, bzw. entsprechende Maßnahmen zur Einhaltung einleiten zu können.).