Erarbeitung eines städtischen Liegenschaftsberichts

Begründung:

 Die Stadt Stuttgart hat in der Vergangenheit viele städtische Liegenschaften veräußert und verfolgt weiterhin die Politik des Abverkaufs. Damit ist die absurde Situation entstanden, dass für Personalzimmer und -wohnungen, für Ämter, für Schulen (Bsp.: Landwirtschaftliche Schule), für die Unterbringung von Menschen, denen Obdachlosigkeit droht, von Flüchtlingen und für Freie Träger, die im Auftrag der Stadt gesetzliche Aufgaben übernehmen, usw. – stets teurer Raum von Privaten angemietet werden muss.

Während namhafte Institute wie das DIFU empfehlen, nicht länger städtische Grundstücke zu privatisieren, werden in Stuttgart weiterhin städtische Grundstücke verkauft.

Die akute Raumnot in vielen Ämtern, Schulen und Beratungseinrichtungen verschärft sich noch, weil neue gesetzliche Aufgaben auf die Kommune zukommen, z.B. der Rechtsanspruch auf Schulkindbetreuung ab 2025. Mit der Verabschiedung des Luftreinhalteplans mit Diesel-Fahrverboten braucht z.B. das Amt für öffentliche Ordnung Platz für elf neue Mitarbeiter_innen, die für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zuständig sein werden. Das Amt für öffentliche Ordnung platzt aber schon heute aus allen Nähten.

Das Ausbildungsbüro im Amt für öffentliche Ordnung muss verpflichtend von allen städtischen Auszubildenden durchlaufen werden. Da die Räumlichkeiten für die Auszubildenden zu klein sind, können nicht mehr alle Ausbildungsplätze besetzt werden und das, obwohl die Stadt dringend auf Nachwuchskräfte angewiesen ist. Auch beim Haupt- und Personalamt gibt es nicht genügend Platz für neue Informatiker_innen, die Liste ließe sich beliebig fortsetzen.

Zugleich hat die Stadt Stuttgart aufgrund des soziodemografischen Wandels erhebliche Probleme qualifiziertes Personal zu gewinnen. Die gestartete Imagekampagne zur Personalgewinnung kann ihr Ziel nicht erreichen, wenn wegen Platzmangels keine Arbeitsplätze vor Ort eingerichtet werden können. Kostspielige Anwerbungsaktivitäten des Haupt- und Personalamts laufen so ins Leere.

Auch die langen Suchläufe zur Unterbringung von Bau- und Betriebshöfen von AWS oder SSB, der Stadtwerke oder für das Operninterim sind ein Indiz für eine fehlende Bodenvorratspolitik und ein verfehltes Liegenschaftsmanagement.

Zusätzlicher Raumbedarf entsteht durch die umfangreichen Sanierungsmaßnahmen von (Amts-) Gebäuden wie z.B. in der Eberhardstraße. Aktuelle und voraussichtlich erfolgreiche Verhandlungen zur Anmietung oder zum Ankauf von Gebäuden mag kurzfristig und fallweise Abhilfe schaffen, sie ersetzen aber nicht eine langfristige und transparente Strategie für ein städtisches Liegenschaftsmanagement.

Um mehr Transparenz herzustellen halten wir es für dringend geboten, dass die Stadt Stuttgart in regelmäßigen Abständen einen Liegenschaftsbericht veröffentlicht, wie dies bereits andere Kommunen (z.B. die Stadt Leipzig) machen. Aus diesen Berichten muss transparent hervorgehen, welche Liegenschaften für welche Zwecke in städtischem Besitz sind, für welche Zwecke, in welchem Umfang und zu welchen Kosten Flächen und Gebäude angemietet werden.

Wir beantragen:

  1. Die Verwaltung erarbeitet unter Beteiligung des Gemeinderats ein Konzept für einen Liegenschaftsbericht der Stadt Stuttgart, der folgende Informationen enthalten sollte:
  2. Aus dem Liegenschaftsbericht geht hervor wie groß der Anteil der Flächen nach Nutzung für Wohnen, Gewerbe, Land-/Forstwirtschaft, Naherholung/Parks, Verkehr und sonstigen bauliche Anlagen ist.
  3. Der Liegenschaftsbericht gibt Auskunft darüber, welche Flächen in welcher Größenordnung in den letzten 10 Jahren verkauft bzw. angekauft wurden und wie sich das Einnahmen-/Ausgabenverhältnis entwickelte.
  4. Er enthält Informationen darüber, welche Liegenschaften von der Stadt (incl. SWSG, Eigenbetriebe und Beteiligungsgesellschaften) an wen zu welchem Zweck (Wohnen, Gewerbe etc.) vermietet/verpachtet wurden.
  5. Der Liegenschaftsbericht enthält Informationen über Lage, Größe und baulichem Zustand der einzelnen Immobilien in städtischen Besitz unter Angabe der jeweiligen Nutzung.
  6. Er enthält zudem Aussagen über Flächen, Raumzahlen, Wohnungen, Häuser und Container, die die Stadt Stuttgart von Privaten Eigentümern angemietet hat und zu welchen Konditionen dies erfolgt (Preis, Dauer des Mietverhältnisses, Befristungen). Es muss daraus hervorgehen für welche Zwecke (Ämterbedarf, Fürsorgeunterkünfte, Wohnraum für städt. Personal, Beratungseinrichtungen etc.) angemietet wird und für welches Amt/Eigenbetrieb/Freien Träger etc. angemietet wird.
    In besonderen Fällen sollte dargestellt werden, zu welche Bedingungen sich die Stadt – über den Mietzins hinaus – in den Mietverträgen verpflichtet hat (z.B. zur Betreiberhaftung/ wer ist zu Renovierungen/Sanierungen verpflichtet?)
  7. Welche Kosten sind der Stadt für die Anmietung von Immobilien insgesamt entstanden.
  8. Der Liegenschaftsbericht enthält Aussagen über mittel- und langfristige Bedarfe an Immobilien, die sich für die diversen Ämter, Eigen- und Versorgungsbetriebe, Schulen, Kitas etc. abzeichnen
    – aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen,
    – aufgrund von Prognosen zum Bevölkerungswachstum,
    – aufgrund absehbarer umfangreicher Gebäudesanierungen, die größere Interimslösungen erforderlich machen.
  9. Der Liegenschaftsbericht zeigt auf, wo die geltenden städtischen Raumstandards eingehalten bzw. nicht eingehalten werden können. Mittels einer Kennzahl wird ein Ranking zum Raumbedarf/bestehender Raumnot erstellt. Ein gewichtiger Indikator dafür muss die zur Verfügung stehende Quadratmeterzahl pro Arbeits- und Ausbildungsplatz sein.
  10. Der Liegenschaftsbericht enthält Aussagen über den baulichen Zustand städtischer Liegenschaften, insbesondere hinsichtlich des Sicherheitsaspekts/Statik. Es wird anhand der Analyse von Baumängeln ein Ranking hinsichtlich der Dringlichkeit anstehender Sanierungsarbeiten erstellt.
  11. Der Liegenschaftsbericht gibt Auskunft darüber, welche Maßnahmen kurz-, mittel- und langfristig zum Bau, zur Anmietung, zum Kauf und zur Instandhaltung von Immobilien geplant sind.