Wir beantragen:
- Mitarbeiter_in Gesundheitsamt, Sachgebiet Umweltbezogener
Gesundheitsschutz, Umwelthygiene für Erstbelehrungen nach
43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Wegfall des KW-Vermerks
EG 5, 0,25 Stelle 13 800 Euro jährl. - Gesundheitsaufseher/in (Hygieneinspektor/in) im Sachgebiet
Umweltbezogener Gesundheitsschutz, Umwelthygiene für die
Hygieneüberwachung nach IfSG und ÖGD-Gesetz von Asylbe-
werber- und Flüchtlingsunterkünften.
EG 9a, 0,25 Stelle, 17 700 Euro jährl. - Stuttgarter Stufenmodell zur Übergewichtsprävention und
-therapie
1 Gesundheitswissenschaftler/-in, EG 13, 0,5 Stelle, 51 800 Euro jährl.
3.2 Sozialpädagoge/-in A 11, 0,5 Stelle, 61 650 Euro jährl. - Physiotherapeutin/einen Physiotherapeuten in der
Interdisziplinären Frühförderstelle (IFF) am Gesundheitsamt.
EG 9, 0,8 Stelle 46 640 Euro jährl. - Sozial- und Gesundheitsplaner/-in, Abteilung Kinder-, Jugend-
und Zahngesundheit, Gesundheitsförderung, Soziale Dienste.
EG 13, 0,75 Stelle 68 325 Euro jährl. - Mitarbeiter/-in für das Sachgebiet Infektionsschutz für die Erfassung
der Todesbescheinigungen und Übermittlung an das Statistische
Landesamt und an das Krebsregister Baden-Württemberg
EG 5, 0,25 Stelle 13 800 Euro jährl.
Begründung:
Zu 1. Es handelt sich um eine gesetzliche Pflichtaufgabe. Personen, die erstmalig gewerbsmäßig mit Lebensmitteln umgehen, müssen belehrt werden über ihre Verpflichtungen im Umgang mit Lebensmitteln, einzuhaltende aktuelle Hygieneregeln und über mögliche Tätigkeitsverbote im Erkrankungsfalle. Die Anzahl der Erstbelehrungen nach § 43 IfSG ist seit dem Jahr 2005 jährlich und jeweils erheblich gestiegen. Die Stellen refinanzieren sich Gebühreneinnahmen vollständig, somit ist die dauerhafte Stellenschaffung haushaltsneutral.
Zu 2. Erhebliche Arbeitsvermehrung und Erfüllung gesetzlicher Vorschriften erfordern Stellenerhöhung. Gemeinschaftsunterkünfte für Flüchtlinge und Asylbewerber müssen nach dem Infektionsschutzgesetz und dem Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst der (infektions-) hygienisch überwacht werden. Die Anzahl der entsprechenden Unterkünfte in Stuttgart beträgt momentan ca. 129 (Stand Januar 2017). Die Hygieneüberwachung der Gemeinschaftsunterkünfte für Flüchtlinge und Asylbewerber bringt mit der stark gewachsenen Anzahl von Einrichtungen zusätzlichen Aufwand mit sich.
Zu 3. Für die Umsetzung des „Stuttgarter Stufenmodells zur Übergewichtsprävention und -therapie“, das von der Stuttgarter Gesundheitskonferenz entwickelt und als Handlungs-empfehlung verabschiedet wurde, werden für das Gesundheitsamt, Abteilung Kinder-, Jugend- und Zahngesundheit, Gesundheitsförderung, Soziale Dienste, die o.g. Stellen beantragt (vgl. GRDrs 260/2016). Die in Stuttgart lebenden Kinder und Jugendlichen mit Übergewicht und Adipositas leiden zum Teil an erheblichen gesundheitlichen Folgen. Die Umsetzung des Stufenmodells ist wichtig angesichts der weiten Verbreitung des Übergewichts in der Gesamtbevölkerung und steht im Einklang mit der Konzeption „Kinderfreundliches Stuttgart“.
Zu 4. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Kinder mit (drohenden) Behinderungen und ihren Familien ist wichtig für den gelingenden Aufbau einer inklusiven Gesellschaft. In interdisziplinäre Frühförderstellen (IFF) erhalten Eltern und Kind Beratung, Diagnostik und Informationen zu Förder- und Behandlungsmöglichkeiten. Damit IFF vom Sozialministerium finanziell bezuschusst werden, müssen sie vollständig interdisziplinär besetzt sein aus drei Berufsgruppen des medizinisch-therapeutischen Bereiches (Physiotherapie, Logopädie und Ergotherapie) sowie einer Berufsgruppe aus dem heilpädagogischen Bereich. Am 1. Juli 2014 ist die n Kraft getretenen und wird auf eine neue Grundlage gestellt. Der Gemeinderat hat den Beitritt zur Landesrahmenvereinbarung zur Umsetzung der Frühförderung mit GRDrs 582/2014 beschlossen. Ab 2018 muss zwingend eine Fachkraft der dritten Berufsgruppe des medizinisch-therapeutischen Bereiches eingebunden sein. Die Krankenkassenvertreter fordern als Mindestvoraussetzung eine 0,8 Stelle, damit die eingestellte Kraft überhaupt eine Kassenzulassung erhält. Ansonsten entfielen die Abrechnungsmöglichkeit und damit die entsprechenden Einnahmen für die Stadt. Für die IFF am Gesundheitsamt bedeutet dies, dass zusätzlich zu der vorhandenen Stelle für Logopädie (1,0) und Ergotherapie (0,5) mindestens eine 0,8 Stelle für Physiotherapie eingerichtet werden muss.
Zu 5. Die Aufgabe der Gesundheitsplanung ist neu eingeführt worden. Als Planungsgremium und -struktur ist die Kommunale Gesundheitskonferenz anzusehen, die mit dem Landesgesundheitsgesetz nun eine Pflichtaufgabe der Kommune geworden ist. Damit sind Qualität und Umfang dieser Aufgabe deutlich ausgeweitet worden. Ein weiteres neues Element ist die frühzeitige Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in den Stadtteilen bei der Planung und Umsetzung von gesundheitlichen Fragestellungen in ihrem Lebensumfeld (§ 2 LGG). Diese Aufgabe ist arbeitsintensiv, erhöht jedoch die Wirksamkeit von gesundheitsfördernden Maßnahmen erheblich. Die Aufgaben der beantragten Stelle Gesundheitsplanung beziehen sich auf Aufgaben mit einem Schwerpunkt auf stadtteilspezifische Auswertungen (25% Stellenanteil Gesundheitsberichterstattung, 50% Stellenanteil Gesundheitsplanung). Gemeinsam mit anderen Ämtern und Trägern sollen Gesundheitsförderung und gesundheitliche Prävention im Stadtteil und in den Settings geplant, umgesetzt und ausgewertet werden.
Zu 6. Gesetzliche Pflichtaufgabe aufgrund Bestattungsverordnung und Landeskrebsregistergesetz. Gesundheitsämter sind verpflichtet, die Todesbescheinigungen elektronisch zu erfassen und dem Statistischen Landesamt bis zum Zehnten des Folgemonats digital zu übermitteln. In Stuttgart sind jährlich ca. 6.000 Todesbescheinigungen zu bearbeiten, auf Plausibilität und Vollständigkeit zu überprüfen sowie die erforderlichen Daten der Verstorbenen einzugeben und an das Statistische Landesamt und die Vertrauensstelle nach dem Landeskrebsregistergesetz elektronisch zu übermitteln. Sehr oft sind hierbei zusätzliche Ermittlungen durch das Gesundheitsamt notwendig, um die fehlenden Daten in Erfahrung zu bringen (durch Internet; Kontakte zu den Ärzten, welche die Todesbescheinigung ausgestellt haben; Rückfragen bei den Krankenhäusern, anderen Ämtern, Bestattungsunternehmen u.a.). Mit diesen zusätzlichen Aufgaben ist ein erheblicher personeller Mehraufwand verbunden. Ein gesonderter Landeszuschuss ist weiterhin nicht zu erwarten, obwohl er vom Städtetag Baden-Württemberg gefordert wurde.
Der zusätzliche Aufwand beträgt 800 Stunden, was 50 % einer Vollzeitstelle. Bereits zum vorletzten Doppelhaushalt wurde eine 0,5 Stelle dafür beantragt, davon war eine 0,25 Stelle geschaffen worden. Diese deckt den Bedarf nur zur Hälfte, daher wird eine weiter 0,25 Stelle beantragt.