Personal im Gesundheitsamt zur HIV/STI-Beratung nach §19 Infektionsschutzgesetz und für den Sozialdienst für Menschen mit Infektionskrankheiten

Wir beantragen:

  1. Ärztin/Arzt für die Untersuchung und Beratung
    A 15, 0,7 Stelle                                                                      103 250 Euro jährl.
  2. Medizinische Assistenz
    EG 8, 0,7 Stelle                                                                       43 190 Euro jährl.
  3. Sozialarbeiter/-in, EG S 15, 2 Stellen                                     42 000 Euro jährl.

Begründung:

 Ad 1 und 2) Aufgabenvermehrung in Folge des am 1. Juli 2017 in Kraft getretene Prostituiertenschutzgesetz und Umsetzung des Konzeptes des Oberbürgermeisters zur Verbesserung der Situation der Prostituierten in Stuttgart.
Um sexuell übertragbare Infektionen zu vermeiden und Perspektiven zum Ausstieg aus der Prostitution aufzuzeigen sollen über die Angebote des Gesundheitsamtes und der freien Träger Prostituierte längerfristig sozialarbeiterisch und medizinisch betreut werden. Zwingende Folge ist eine zu erwartende Zunahme von Beratungs- und Untersuchungsbedarf nach §19 Infektionsschutzgesetz in der HIV/STI-Beratungsstelle des Gesundheitsamts. Daher müssen zusätzliche Sprechstunden zur Beratung, Untersuchung und Behandlung angeboten werden.

Ad 3)          Eine der zwei Sozialarbeiter_innen im Gesundheitsamt für den Sozialdienst für Menschen mit Infektionskrankheiten ist eine Fachkraft für die aufsuchende Beratung und Betreuung weiblicher Prostituierter im gesamten Stadtgebiet (außer Leonhardsviertel) sowie in der Beratungsstelle im Gesundheitsamt. Sie ist Schnittstelle zwischen der HIV/STI Beratung und dem Sozialdienst für weibliche Prostitution innerhalb des Gesundheitsamtes. Dazu gehören Aufgaben der Krisenintervention, Rückkehrhilfe für osteuropäische weibliche Armutsprostituierte, Qualifizierung und Anleitung von Sprachmittlerinnen und Peers und Unterstützung bei der Suche nach alternativen Erwerbsmöglichkeiten und Ausstieg aus der Prostitution.

Die zweite Fachkraft ist im Gesundheitsamt zuständig für Aufklärungsarbeit zur Prostitution, HIV/STI, Safer Sex und Schwangerschaftsverhütung in Schulen und für junge Menschen. Mangels Kapazitäten kann dies bisher nicht systematisch wahrgenommen werden.