Wir beantragen:
Die Grundstücksvergabe in GRDrs 527/2017 wird nur nach dem Erbbaurecht vollzogen, eine Vermarktung die den Verkauf der Flächen ermöglicht wird ausgeschlossen.
Die Verwaltung ändert die entsprechenden Passagen in der GRDrs 527/2017.
Begründung: erfolgt mündlich